Kreis Mettmann Katasteramt: Informationen nur von autorisierten Stellen

Kreis Mettmann · Der Bau eines Eigenheims, die Teilung eines Grundstücks oder dessen Kauf, Verkauf und Beleihung: Es gibt viele Zwecke, für die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster benötigt werden. Erhältlich sind diese amtlichen Auszüge im Kundenzentrum des Vermessungs- und Katasteramtes des Kreises in Mettmann.

Das Vermessungs- und Katasteramt weist daraufhin, dass inzwischen diverse Online-Portale "amtliche" Nachweise zu überhöhten Gebühren anbieten. Ob die dort erhältlichen Auszüge authentisch und aktuell sind oder von Kreditinstituten akzeptiert werden, ist nicht in jedem Fall gewährleistet.

Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte sich daher an das Kundenzentrum des Vermessungs- und Katasteramtes oder an eine der autorisierten Stellen wenden. Die Bestellung der amtlichen Auszüge ist auch per Mail möglich: kundenzentrum62@kreis-mettmann.de.

Aber auch andere Stellen sind zur Abgabe von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster autorisiert. Stadtgebietsweite Auszüge etwa sind in den Bürgerbüros der Städte Erkrath, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen und Velbert zu erhalten. Kreisweite Auszüge stellen auch einige öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Kreisgebiet bereit. Die Gebühren für die Leistungen sind in der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung verbindlich geregelt und gelten für alle nordrhein-westfälischen Katasterbehörden und alle weiteren auskunftsbefugten Stellen.

Häufig fragen die Bürger den amtlichen Flurkartenauszug im A4- oder A3-Format nach, der 20 Euro kostet. 10 Euro sind für einen amtlichen Flurstücks- und Eigentumsnachweis zu bezahlen. Ergänzende Infos dazu finden sich auch im Internet unter www.kreis-mettmann.de.

(arue)
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