Goch Das Verfahren läuft

Goch · Im April 2011 wurde der Bezirksplanungsbehörde Düsseldorf durch die Bezirksregierung Arnsberg ein Antrag auf Erweiterung (Goch V) vorgelegt. Die hatte keinerlei Einwände und stimmte "aus regionalplanerischer Sicht" zu. Im Anschluss musste im Verlauf des Zulassungsverfahrens geklärt werden, inwieweit "fachrechtliche Nichtzulassungsgründe dem Vorhaben entgegenstehen".

Konkret heißt das, dass derzeit zwei Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Zulassung bestehen. Einerseits für den sogenannten "Träger öffentlicher Belange", hier die Stadt, andererseits für die Bürger. Die können sich nämlich seit Mai die zugehörigen Unterlagen zur Bekanntmachung des Zulassungsverfahrens im Rathaus ansehen – wenn sie denn ausreichend Zeit und das entsprechende Fachwissen mitbringen. Denn es handelt sich dabei um einen dicken Ordner, der zwar für Bürgerbeteiligung sorgen soll, doch aufgrund seines Umfangs und des Behördendeutsch genau das Gegenteil erreicht. Ein Umstand, der die Stadt Goch ebenfalls nicht glücklich macht, da auch sie verpflichtet ist, die Unterlagen der Bezirksregierung genau so an die Bürger weiterzugeben. Kein Wunder also, dass bis jetzt noch kein einziger Gocher Einblick genommen hat.

Stellungnahme

Bis Mitte Juni können die Bürger noch ihre Bedenken gegen den Antrag der gmg vorbringen, von städtischer Seite wird die Stellungnahme bis Ende Juni in Arnsberg erwartet. Wie sich das hiesige Bauamt zu Goch V äußern wird, ist nicht bekannt.

(RP)
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