Goch Anlieger in Goch müssen Laub selbst fegen

Goch · Von nahezu allen heimischen Baumartenfällt derzeit das Laub ab. Eine ganz schöne Menge Blätter kommt da zusammen. Trotzdem müssen die Blätter der Bäume zum Beispiel von Geh- und Radwegen geräumt werden. Wer an den jeweiligen Straßen dafür zuständig ist (Stadt oder Anlieger) regelt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Goch. Sie ist zum Beispiel im Ortsrecht bei www.goch.de, Portal "Rathaus & Bürgerservice", eingestellt.

Grundsätzlich gilt folgende Regelung: Wer vor seiner Haustür Schnee räumen und bei Glätte streuen muss, der ist auch dafür zuständig, das herabgefallene Herbstlaub aufzukehren und dann auch zu entsorgen. Dabei spielt es keine Rolle, wer "Eigentümer" der Blätter ist, wem die Bäume gehören, von denen das Laub gefallen ist. Die Räumpflicht gilt immer für die Flächen. Dabei spielt es keine Rolle, ob städtische oder private Bäume die Arbeit verursachen. Die herabgefallenen Blätter vom Bürgersteig auf die Fahrbahnoder in den Rinnstein zu kehren, ist nicht erlaubt. Das Laub könnte dort Gullys verstopfen. Dies wiederum hätte bei starken Regenfällen überschwemmte Straßen zur Folge. Und damit würde eine erhöhte Unfallgefahr entstehen. Entsorgt werden können die Blätter nach und nach über die Biotonne, auch eine Kompostierung des Laubes bietet sich an.

(RP)
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