Heiraten in Zeiten von Corona Trauung mit Gästen, aber keine Party - neue Hochzeitsregeln in NRW

Düsseldorf · Sie dürfen die Braut jetzt küssen: Das ist und bleibt in der Corona-Krise erlaubt. Auch mehrere Gäste dürfen jetzt in NRW wieder mit ins Standesamt. Gratulieren kann man aber nur aus der Ferne, Umarmungen bleiben verboten. Auch Hochzeitspartys sind tabu.

 Das Brautpaar Janine und Philip Scholz steht mit Mundschutz bei ihrer Trauung im Autokino.

Das Brautpaar Janine und Philip Scholz steht mit Mundschutz bei ihrer Trauung im Autokino.

Foto: dpa/Fabian Strauch

Die Liebe in Zeiten von Corona und Paragrafen: ein unromantisches Thema. Seit Mitte März sind Hochzeitszeremonien in NRW durch die Coronaschutz-Verordnung stark eingeschränkt, in Düsseldorf heirateten drei Paare sogar im Autokino - damit ihre Freunde dabei sein konnten. Seit Mittwoch dürfen Brautpaare eine bestimmte Zahl an Gästen auch wieder mit ins Standesamt bringen. Die große Party danach ist weiterhin nicht drin.

Dennoch dürfte vielen Brautpaaren ein Stein vom Herzen fallen. Möglich werden die Neuerungen durch einige nüchterne Sätze in der am Dienstagabend aktualisierten Coronaschutz-Verordnung. Dort heißt es unter anderem: „Standesamtliche Trauungen einschließlich der Zusammenkunft unmittelbar vor dem Ort der Trauung sind auch mit Gästen zulässig.“ Voraussetzung: Mindestabstand von 1,5 Metern - soweit es nicht zwei Familien oder Haushalte sind.

Im Standesamt selbst dürfen laut Gesundheitsministerium so viele Gäste dabei sein, wie die Räumlichkeiten in Zeiten von Corona zulassen: Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen verschiedenen Familien muss gewahrt bleiben. Auch „ein direkter Kontakt (Händeschütteln, Umarmen etc.)“ der Gäste muss laut Verordnung vermieden werden - sowohl bei der Begrüßung als auch bei der Gratulation. „Unter Beachtung dieser Regelung umfasst die Zulässigkeit sowohl die Trauzeremonie als auch das Zusammentreffen unmittelbar vor dem Ort der Trauung.“

Wer im Standesamt dabei war, darf also vor der Tür das Brautpaar hochleben lassen. Weitere Gäste sind laut Ministerium draußen nicht erlaubt. Ob es einen Sektempfang geben darf, muss das jeweilige Ordnungsamt vor Ort nach Größe entscheiden. Die klassische Hochzeitsparty danach ist tabu - Veranstaltungen sind weiter verboten.

Die Neuauflage der Coronaschutz-Verordnung hat allerdings auch gute Nachrichten für Menschen parat, die bereits verheiratet sind - und am Donnerstag zum Vatertag aufbrechen wollen: Picknicks sind wieder erlaubt. Unter den bekannten Bedingungen - also zum Beispiel nur mit zwei teilnehmenden Haushalten. Eine Regelung, die laut Gesundheitsministerium nur zufällig mit dem Feiertag zusammen fällt. Man habe das Picknick-Verbot noch einmal rechtlich geprüft und sei eben jetzt zum neuen Ergebnis gekommen, so ein Sprecher. Grillen in Parks bleibt weiter verboten.

Öffnen dürfen ab Mittwoch auch wieder Tattoo- und Piercingstudios. Dort gelten die gleichen Hygienevorgaben wie zum Beispiel in Kosmetikstudios, wozu ein Mund-Nase-Schutz und - bei Behandlungen am Gesicht - für die Dienstleister eine Spezialmaske, Schutzbrille oder Schutzschild gehören.

Ebenfalls neu in der Coronaschutz-Verordnung: Die Regelung für - bislang verbotene - Chorproben. So dürfen mehrere Sänger in Opern oder Konzerthäusern wieder gemeinsam üben. Aber: Stehen sie nebeneinander, müssen die Sängerinnen und Sänger drei Meter Abstand halten. Stehen sie in mehreren Reihen, wird es noch komplizierter: Hier sind 6 Meter Abstand in „Ausstoßrichtung“ vorgeschrieben. Zudem ist „eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern pro Person vorzusehen.“ Es bleibt kompliziert. Nicht nur in der Liebe, sondern auch der Kultur - bis sich die Welt von Corona scheidet.

(chal/dpa)
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