Erkelenz Gegen Wildwuchs bei Außenwerbung

Erkelenz · Die Erkelenzer Ratspolitiker beschäftigen sich mit einem Satzungsentwurf der Stadtverwaltung, der für die Zukunft zu große, laute oder grelle Außenwerbung in der Innenstadt eindämmen soll.

Zu groß. Zu laut. Zu grell. Mit diesen Schlagworten beschreibt Hochbauamtsleiter Martin Fauck manch eine Außenwerbung, die das Stadtbild von Erkelenz prägt, und schlägt der Politik eine "Werbeanlagensatzung für die Innenstadt" vor. Er spüre Handlungsdruck. Deshalb gehe er jetzt diesen Schritt, berichtete Fauck im Ausschuss für Bauen und Stadtmarketing. Der Vorschlag sei dem Gewerbering Erkelenz bereits vorgestellt worden, und von dem gemachte Ergänzungen seien schon eingearbeitet. Nächste Woche muss der Stadtrat abschließend entscheiden, im Fachausschuss erhielt der Vorstoß jedoch schon einmal bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme eine Mehrheit.

Die Satzung soll Wildwuchs verhindern und Anreize setzen, erklärte Fauck. Derzeit, ließ er durchblicken, trage die Stadt Erkelenz sogar selbst zum Wildwuchs bei: "Aktuell erfolgt die Regelung der Außenwerbung über verschiedene Bebauungspläne aus unterschiedlichen Zeiten." Übersetzt: Was in dem einen Fall gilt, muss es nicht in einem anderen Fall. Fauck will deshalb Klarheit schaffen, was auch der Gewerbering als "wichtig und nötig" bezeichnet habe, und er will zum Aufenthalt in der Innenstadt animieren: "Einen wesentlichen Einfluss auf die Qualität der Innenstadt und der Einkaufsstraßen hat die Anzahl, vor allem aber auch die Qualität der Werbeanlagen." Fauck und seine Mitarbeiter haben sich deshalb, bevor sie die Satzung erarbeitet haben, alle relevanten Außenwerbungen in Erkelenz angeschaut. Sie stießen dabei auf gute, weniger gute und schlechtere Beispiele und kamen auf den Leitgedanken zur Satzung: "Geschäfte müssen werben, aber zugleich ist das Stadtbild zu bewahren." So sollen künftig wertige, kunsthandwerkliche Anlagen gefördert werden, hingegen Beleuchtungen, zugeklebte Fensterfronten oder vollständige Wandbemalungen reglementiert oder verhindert werden. Unterscheiden will die Stadt in drei Bereiche in der Innenstadt, wobei der dritte Bereich all jene Straßen umfassen soll, in denen die Satzung nicht gilt: "Sie soll gelten, wo es uns wert erscheint, das Stadtbild zu schützen."

Keinen Einfluss wird die neue Satzung, sollte der Stadtrat sie kommenden Mittwoch beschließen (18 Uhr, Altes Rathaus, Markt), auf vorhandene Außenwerbeanlagen haben. Das betonte Fauck im Fachausschuss. Allerdings deutete er auch an, dass es in der Erkelenzer Innenstadt zwei, drei Werbeanlagen gebe, die auch ohne diese Neuerung möglicherweise einer Kontrolle unterzogen werden könnten. Die "Werbeanlagensatzung für die Innenstadt" fand im Ausschuss für Bauen und Stadtmarketing breite Zustimmung. Während unter den vielen Befürwortern beispielsweise Marwin Altmann (CDU) sagte, Erkelenz solle im Kreis Heinsberg mit gutem Beispiel vorangehen, meinte jedoch Karl-Heinz Frings (Bürgerpartei), dass er niemanden kenne, der sich bisher an den Außenwerbungen in Erkelenz gestört habe, und dass er es nicht für möglich halte, dass die Stadtverwaltung in der Lage sei, Vorgaben zu machen, was wertig sei und was nicht: "Meine Fraktion stimmt nicht zu."

Mit der Frage, was qualitätvoll ist und was nicht, hat sich auch die FDP-Fraktion beschäftigt, berichtete Marcus Gillrath: "Die Richtung ist richtig, uns erscheint aber, dass manches zu sehr bis ins Detail geregelt werden soll." Seine Fraktion enthalte sich.

(spe)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort