Duisburg Lebenslänglich für Mord an 79-Jähriger

Duisburg · Er hat gemordet, um eine Straftat zu vertuschen. Zu diesem Überzeugung kam das Duisburger Landgericht schon am gestrigen zweiten Prozesstag gegen einen 22-jährigen Duisburger. Er war voll schuldfähig, als er an einem Freitagnachmittag im vergangenen Juli die Hände um den Hals seines Opfers legte und zudrückte. Nicht nur einmal, sondern immer wieder, wie der junge schmächtige Mann, der fast wie ein Schüler wirkte, schon im Ermittlungsverfahren gestanden hatte.

Beim Stehlen erwischt

Denn die 79-Jährige aus Neudorf, die ihn beinahe wie eine Großmutter umsorgte, hatte ihn beim Stehlen erwischt. Während sie auf der Toilette war und den jungen Mann gemütlich sitzend im Wohnzimmer glaubte, durchsuchte er Schränke, wurde schließlich in einer Schublade fündig. Beim Hereinkommen bemerkte die Rentnerin gerade noch, dass ihr Besucher eine Schmuckschatulle in seinem Rucksack verstaute. "Hilfe, Dieb!", hatte sie gerufen, da bekam er Panik, wollte nicht, dass die Polizei gerufen wird. Immer wieder drückte er zu, weil die Frau sich wehrte und später noch röchelte. Dann trug er sie vom Sofa ins Schlafzimmer.

Die Kraft reichte später nicht einmal mehr dazu aus, sie auf das Bett zu legen. Im Schlafzimmerschrank fand er den Gürtel einer Stoffschürze, den er seinem Opfer um den Hals schnürte und mit einem doppelten Knoten verschloss. Damit nicht genug: Aus seinem Verbrechen wollte er weiteren Nutzen ziehen. Zwei Tage später kehrte er mit dem gestohlenen Schlüssel in die Wohnung zurück, suchte weitere Beute, während sein Opfer im Schlafzimmer lag.

Feuer mit Teelichtern

Um seine Spuren zu verwischen, wollte der Angeklagte mit Teelichtern einen Brand legen. Davon war er aber abgerückt, weil er andere Hausbewohner nicht gefährden wollte. Vor Gericht wollte er dazu zwar nichts mehr sagen, stritt die Tat aber auch nicht ab. Die Rentnerin, die von ihren Nachbarn als "lieb und hilfsbereit" beschrieben wurde, hatte ihm im mer wieder zu Essen gegeben und ihn in ihre Wohnung gelassen. Kennengelernt hatten sie sich, als der junge Mann an ihrer Wohnungstür geklingelt und sie in ein Gespräch verwickelt hatte.

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte zuvor 13 Jahre Haft gefordert. Er war von einer verminderten Schuldfähigkeit seines Mandanten überzeugt. Der hatte angegeben, regelmäßig Cannabisprodukte konsumiert und Alkohol getrunken zu haben.

(RP)
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