Beschleunigte Gerichtsverfahren 100 Mal kurzen Prozess gemacht

Duisburg · Heute ertappt, spätestens morgen verurteilt: Nach anfänglichen Problemen hat sich das beschleunigte Verfahren am Amtsgericht Duisburg bewährt.

 Das Gebäude des Amts- und Landgerichts Duisburg von der Königstraße aus gesehen. Hier finden auch die beschleunigten Verfahren statt.

Das Gebäude des Amts- und Landgerichts Duisburg von der Königstraße aus gesehen. Hier finden auch die beschleunigten Verfahren statt.

Foto: Christoph Reichwein (REI)/Reichwein, Christoph (crei)

Rolf Rausch ist guter Hoffnung, das erklärte Ziel künftig noch übertreffen zu können: „Von Anfang dieses Jahres bis Oktober waren es bereits 89 beschleunigte Verfahren. Es ist deshalb wahrscheinlich, dass wir 2018 die 100 noch übertreffen werden.“ Unsere Zeitung hat nachgefragt, wie die Verfahren funktionieren und was ihr Vorteil in der Praxis ist..

Wie funktioniert ein beschleunigtes Verfahren?

Ein mutmaßlicher Täter klaut im Forum einen MP3-Player und wird dabei vom Ladendetektiv entdeckt. Der schnappt ihn und verständigt die Polizei. Diese hat eine Telefonnummer des Staatsanwalts für das beschleunigte Verfahren. Der kann schnell reagieren und sofort eine Anklage beim Gericht einreichen.

Wie geht es dann weiter?

Der in diesen Prozess eingebundene Richter, ein sogenannter flying judge („fliegender Richter“) schickt anschließend eine E-Mail an den Protokollführer eines gerade laufenden Strafprozesses in einem Gerichtssaal. Ist dieser Saal dann frei – zum Beispiel in der Mittagspause – kann der Prozess im beschleunigten Verfahren dazwischen geschoben werden.

Unter welchen Voraussetzungen?

Der Sachverhalt muss einfach und die Beweislage klar sein.

Was sind die Vorteile gegenüber einem „normalen“ Strafprozess?

Im Zweifelsfall folgt die Strafe auf dem Fuß. Ein Zeuge, der die Straftat gerade verfolgt hat, ist natürlich viel besser im Geschehen, als wenn er sechs Monate später noch einmal gefragt wird. Begeht der Täter einen Tag später seinen nächsten Ladendiebstahl, ist er bereits einschlägig vorbestraft. Im Zweifelsfall bekommt er dann auch eine Freiheitsstrafe. Wird er ohne Prozess zwei Mal in Folge erwischt, erhält er für beide Taten eine Gesamtstrafe – als Geldstrafe.

In welchen Fällen hat sich das beschleunigte Verfahren besonders bewährt?

Es ist vor allem dann hilfreich, wenn der mutmaßliche Täter keinen festen Wohnsitz hat. Denn dann ist er in einem normalen Prozess gar nicht mehr auffindbar, wenn die Hauptverhandlung beginnt, weil sein Aufenthaltsort schlicht unbekannt ist. Ein Haftbefehl und möglicherweise langwierige, vielleicht auch erfolglose polizeiliche Ermittlungen sind dann die Folge.

Warum hat die Polizei ein Interesse an beschleunigten Verfahren?

Gerade die Polizei macht immer wieder Täter dingfest, die innerhalb kürzester Zeit verschiedene Delikte begehen und erwischt werden – um dann frustriert festzustellen, dass derselbe Täter nur einen Tag später erneut auffällig wird.

Könnte ein beschleunigtes Verfahren denn daran etwas ändern?

Durchaus. Ein schon einmal verurteilter Täter wird bei einer erneuten Straftat zu einem Rückfalltäter, dem empfindlichere Strafen drohen. Begeht er die Taten nacheinander, ohne dass es zwischenzeitlich zu einer Verurteilung gekommen ist, kommt es im Regelfall lediglich zu einer Gesamtstrafe. So wurde kürzlich ein Mann in Ruhrort bei einem beschleunigten Verfahren verurteilt, weil er in sexueller Absicht einer Frau mit der flachen Hand auf den Po geschlagen hatte. Im beschleunigten Verfahren bekam er dafür prompt eine dreimonatige Freiheitsstrafe aufgebrummt, weil er bereits einschlägig vorbestraft war.

Werden dabei die Rechte des Angeklagten trotzdem gewahrt?

Selbstverständlich. Wer einen Rechtsbeistand im beschleunigen Verfahren wünscht, der bekommt ihn auch. Das gilt auch für eventuell benötigte, vereidigte Dolmetscher, die das Gericht per Handy schnell organisieren kann.

Und wenn ein Täter am Wochenende erwischt wird?

Der für das beschleunigte Verfahren zuständige Richter kann dann eine Hauptverhandlungshaft von bis zu sieben Tagen verhängen. Das geht im Gegensatz zur normalen Untersuchungshaft ohne größere rechtliche Hürden und verhindert, dass der mutmaßliche Täter flieht oder, wenn er ohne festen Wohnsitz ist, einfach nicht mehr auffindbar ist.

Für welche Delikte bieten sich beschleunigte Verfahren an?

Grundsätzlich für alles, was vor einem Einzelrichter am Amtsgericht verhandelt werden kann. Das sind vor allem Delikte wie Laden- oder Taschendiebstahl, Schwarzfahren, Straßenverkehrsdelikte, Beleidigungen, Nötigungen oder Körperverletzungen.

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