Serie "Erste Hilfe hilft!" Bei Bewusstlosen muss der Helm immer ab

Duisburg · Motorradfahrer sind verpflichtet, einen Sturzhelm zu tragen, der sie vor Kopfverletzungen schützen soll. "Liegt der Motorradfahrer nach einem Verkehrsunfall bewusstlos am Boden, gilt heute in jedem Fall: Helm ab!", sagt Dr. Frank Marx, Leiter Rettungsdienst der Duisburger Feuerwehr.

"Eine Zeit lang wurde in Fachkreisen intensiv darüber diskutiert, ob es sinnvoll ist, bewusstlosen Motorradfahrern den Helm abzunehmen. Man befürchtete, dass gerade durch diese Maßnahme weitere Schädigungen im Bereich der Halswirbelsäule verursacht werden könnten", so Marx weiter. Die größere, lebensbedrohliche Gefahr sei jedoch eine Störung der Atmung. Dieser Gefahr könne man nur dadurch entgegenwirken, indem man den Helm vom Kopf entferne, um das Freimachen und Freihalten der Atemwege zu gewährleisten und eine unter Umständen notwendige Atemspende möglich zu machen. Besonders wichtig sei es dabei, die Wirbelsäule des Verletzten vorsichtig zu strecken und seinen Kopf möglichst wenig zu bewegen. Idealerweise arbeiten hier zwei Helfer Hand in Hand.

Ein Helfer hält Kopf und Nacken des Bewusstlosen stabil (um den Körper bei möglichen Wirbelsäulenverletzungen wenig zu bewegen), der andere Helfer spreizt den Helm und zieht ihn im Bogen über die Nase vom Kopf. Die Helmabnahme ist nur bei bewusstlosen Motorradfahrern unbedingt notwendig. Sofern der Verletzte ansprechbar ist und offenbar auch keine Atemstörung hat, kann er den Helm aufbehalten.

(gh)
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