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Düsseldorf Wurstbrötchen gestohlen: 300 Euro Strafe oder Haft

Düsseldorf · Eine 35-jährige Frau muss für den Diebstahl eines Wurstbrötchens für 1,99 Euro jetzt 300 Euro als Strafe zahlen. So entschied am Donnerstag ein Amtsrichter.

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Foto: ddp

Die Frau hatte gegen eine schriftliche Verurteilung zu 30 Tagessätzen zwar Einspruch eingelegt und dadurch einen Prozesstermin erzwungen. Doch weil sie nicht pünktlich im Gerichtssaal war, wurde ihr Einspruch verworfen, die Strafe damit fällig.

Seit 1993 hat die früher rauschgiftsüchtige Frau schon zwölf Strafen wegen Drogendelikten und auch wegen Diebstählen geringwertiger Sachen kassiert. Anfang 2011 steckte sie laut Anklage dann in einer Bäckerei am Bahnhofsvorplatz ein belegtes Brötchen unter ihre Jacke, ging nach draußen.

Zwei Angestellten gelang es nur mit Gewalt, sie festzuhalten. Die Frau beteuerte, sie habe vor dem Geschäft bloß einen Bekannten um Geld für das Brötchen bitten wollen, habe nicht gestohlen. Doch als sie ein Jahr später erneut beim Diebstahl (von einer leeren Pfandflasche für 8 Cent) ertappt wurde, erwirkt die Staatsanwaltschaft per Strafbefehl die 300 Euro als Sanktion. Weil die Frau gestern den Prozess verpasste, muss sie diesen Betrag nun zahlen — oder ersatzweise 30 Tage im Gefängnis absitzen.

Und es könnte für die 35-Jährige sogar noch viel schlimmer kommen. Weil sie wegen ähnlicher Klein-Diebstähle nämlich noch neun Monate Bewährungsstrafe offen hat, droht ihr jetzt der Widerruf dieser Bewährung.

Dann müsste sie nicht nur für die gestern verhängten 300 Euro für 30 Tage ersatzweise hinter Gitter, sondern käme (bei Widerruf der Bewährung) insgesamt für 300 Tage in Haft — ausgelöst nur durch den Diebstahl eines Wurstbrötchens und einer leeren Pfandflasche.

(RP/jco)
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