Prozess Säumigen Mieter mit Knüppel verdroschen

Düsseldorf · Von einer "mehr als scheußlichen Tat" sprach gestern der Staatsanwalt im Amtsgerichtsprozess gegen einen 45-jähriger Hausbesitzer. Als Vermieter hatte der Angeklagte im November 2007 frühmorgens einen säumigen Mieter in dessen Wohnung überrascht und mit einem Knüppel mehrfach auf den im Bett liegenden 39-Jährigen eingeschlagen, hatte dem Mieter dabei den Arm gebrochen.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

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Foto: ddp, ddp

Davon war gestern das Amtsgericht überzeugt und verhängte ein Jahr Bewährungsstrafe gegen den Hausbesitzer. Dabei hatte der Angeklagte die Tat bis zum Schluss bestritten, seine Unschuld beteuert.

"Willkürliche Anschuldigung"

Rustikale Methoden, um säumige Mieter zum Auszug zu zwingen, waren bei diesem 45-jährigen Angeklagten bisher noch nie bekannt geworden. Für die Justiz war er bis gestern ein unbeschriebenes Blatt. Dass hier aber trotzdem keineswegs der Falsche verurteilt worden ist, stand für die Richter nach zwei Prozesstagen fest: "Die Tat ist von diesem Angeklagten begangen worden", so das Urteil. Kopfschüttelnd ließ der Hausbesitzer die Begründung der Richter über sich ergehen.

"Ich habe das nicht getan, das ist eine willkürliche Anschuldigung", hatte er noch kurz zuvor versichert. Doch auch der Staatsanwalt war überzeugt, dass der Vermieter "mehrfach auf den Mieter eingedroschen" und damit einen "Akt der Selbstjustiz" verübt habe. "Und so etwas kann und darf der Staat nicht dulden!"

Vergebens hatte der Vermieter beteuert, er habe nicht mal einen Schlüssel zur Wohnung des 39-Jährigen gehabt. Und er sei an diesem Tatmorgen auch keineswegs mit einem Knüppel an dessen Bett aufgekreuzt, sondern habe bei einer anderen Mieterin in einem anderen Stadtteil eine Dachpfanne ersetzt. Doch als Alibizeugin konnte diese Mieterin gestern nicht mehr sicher sagen, ob der Angeklagte wirklich am Tattag bei ihr gewesen ist oder an einem anderen Tag. Und ein ehemaliger Mitarbeiter des Angeklagten erklärte gestern als Zeuge, der Vermieter habe sehr wohl einen Schlüssel zur Wohnung des 39-Jährigen besessen.

Damit war für den Staatsanwalt klar: Die Tat des Angeklagten war ein "heimtückischer Überfall" — und der Hausbesitzer habe den wehrlosen Mieter "auf das Übelste malträtiert". Wäre es nach dem Staatsanwalt gegangen, hätte der Angeklagte dafür sogar anderthalb Jahre Bewährungsstrafe bekommen müssen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(RP)
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