Landgericht Düsseldorf Falscher Polizist als Serien-Vergewaltiger angeklagt

Düsseldorf · Vor dem Landgericht soll sich nun ein Hochstapler (30) verantworten, weil er 2011 innerhalb von vier Monaten seine damalige Freundin vielfach schwer misshandelt, die Frau mit dem Tode bedroht und in mindestens fünf Fällen vergewaltigt haben soll.

Der Mann, der als angebliches Ex-Mitglied der Spezialeinheit GSG 9 aufgetreten sein soll oder als Polizeiausbilder, muss zudem mit einer weiteren Anklage wegen Verstößen gegen das Waffengesetz rechnen. Bei zwei Hausdurchsuchungen waren jeweils mehrere Waffen bei ihm entdeckt worden. Jetzt wartet er in U-Haft auf seinen Prozess, für den es aber noch keinen Termin gibt.

Schon kurz nach dem Kennenlernen im Februar 2011 hatte die Frau offenbar so großes Vertrauen zu dem 30-Jährigen gefasst, dass sie in seine Wohnung einzog. Aus Eifersucht oder auch grundlos soll er sie von diesem Tag an bis zu ihrem Auszug Anfang August in mindestens fünf Fällen aber verprügelt, soll ihr mit ihrem Tod gedroht haben, falls sie seinen sexuellen Wünschen nicht nachkam. Bei einem Streit in einem Restaurant soll er ihr die Hand gebrochen, soll sie bei anderer Gelegenheit bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt — und die wehrlose Frau dann noch vergewaltigt haben.

Fünf Einzelfälle zählt die Anklage auf, in denen er das Opfer durch Schläge und Tritte in den Bauch oder gegen die Beine gefügig gemacht und vergewaltigt habe. Sogar beim letzten Treffen, das nach ihrem Auszug als "Aussprache" geplant war, soll er ihre Hand so zusammengepresst haben, dass er der Frau einen Finger brach. Zu alledem hat der Angeklagte bisher geschwiegen. Doch auch wegen einer weiteren Vergewaltigung einer früheren Freundin läuft ein Verfahren gegen ihn. Und die jetzige Anklage wird nach RP-Informationen wohl noch um mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz erweitert, nachdem die Polizei in der Wohnung des 30-Jährigen Waffen gefunden hatte, die womöglich sogar als Kriegswaffen gelten.

Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Offen ist auch, wann der Prozess gegen den 30-Jährigen beginnt. Als gesichert gilt bisher nur, dass er bis dahin in U-Haft bleiben muss. Bei einer Haftprüfung am Dienstag hatte das Landgericht die Freilassung des Mannes aus der U-Haft abgelehnt.

(RP/jco/top)
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