Stadt reduziert das Tempo an zwei Stellen auf der Schnellstraße Temporeduzierung auf der Münchener Straße

Düsseldorf · In zwei weiteren Teilabschnitten in Benrath und Holthausen gilt nun aus Lärmschutzgründen Tempo 70. Rund 700 Anwohner sollen so vom Verkehrslärm entlastet werden.

Anwohner der Münchener Straße fordern Temporeduzierungen.

Anwohner der Münchener Straße fordern Temporeduzierungen.

Foto: Anne Orthen (ort)/Orthen, Anne (ort)

Um die Anwohner vor gesundheitsschädlichen Lärmemissionen und den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken zu schützen, gilt jetzt auf zwei weiteren Abschnitten der Münchener Straße Tempo 70, das teilte die Stadt gestern mit. Dabei handelt es sich um die Abschnitte von der Anschlussstelle Bonner Straße bis zur Kreuzung Itterstraße sowie von der Anschlussstelle Forststraße bis zur Hildener Straße. Beide Strecken sind rund 650 Meter lang.

Durch eine Temporeduzierung von 100 auf 70 Stundenkilometer komme es nun zu einer spürbaren Lärmminderung vom 2 bis 2,5 Dezibel, sowohl am Tag, als auch in der Nacht. Rund 700 Anwohner würden dadurch entlastet.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung an diesen Stellen hatte der Ordnungs- und Verkehrsausschuss Anfang Juni beschlossen. Die rechtliche Grundlage dafür stellt der Paragraf 45 Straßenverkehrsordnung dar. Dieser legt laut Stadt fest, dass die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränkt oder verboten werden darf, wenn dies dem Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen dient.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Münchener Straße beträgt gegenwärtig in weiten Teilen 100 Stundenkilometer. Im Vorfeld der beiden signalisierten Kreuzungen liegt das Tempolimit bereits heute bei 70 Stundenkilometern. Untersuchungen der Lärmwirkungsforschung zufolge gilt ein Lärmpegel am Tag von 65 Dezibel sowie in der Nacht von 55 Dezibel als Schwellenwert, bei dem eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, heißt es in der Pressemitteilung. Diese Werte würden im Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt als relevante Werte übernommen. In den beiden Abschnitten der Münchener Straße seien diese Werte bisher sowohl im 24-Stunden-Mittel als auch im nächtlichen 8-Stunden-Bereich überschritten worden.

Andere Vorkehrungen gegen Lärm, wie der Bau einer Lärmschutzwand oder der Einbau von lärmoptimiertem Asphalt, hätten sich nach eingehender Prüfung durch die Stadtverwaltung als unverhältnismäßig herausgestellt, da an den betroffenen Stellen die Erneuerung des Fahrbahnbelages mittelfristig nicht erforderlich sei, so die Stadt weiter. Durch die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit würden die Interessen der Verkehrsteilnehmer nur geringfügig und die Funktion der Straße kaum beeinträchtigt, wohingegen die gesundheitsschädlichen Lärmemissionen für Anwohnende deutlich reduziert würden.

(rö)
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