Düsseldorf Autofahrer im Streit die Fingerkuppe abgerissen

Düsseldorf · Ein harmloser Zwist mit einem anderen Autofahrer hätte einen 40-jährigen Familienvater Ende 2012 beinahe die linke Hand gekostet. Das wurde beim Amtsgerichtsprozess gegen den damaligen Kontrahenten, einen 61-jährigen Pensionär, am Mittwoch bekannt. Während des Disputs an einer Oberbilker Kreuzung war der jüngere Autofahrer ausgestiegen, zur geöffneten Autotür des anderen gegangen. Doch plötzlich habe der andere seine Fahrertür so wuchtig wieder zugezogen, dass dem 40-Jährigen dadurch eine Fingerkuppe amputiert wurde. Im Prozess um fahrlässige Körperverletzung gab es aber kein Urteil. Der Angeklagte will sich mit dem Opfer vorher noch auf ein Schmerzensgeld einigen.

Der Angeklagte hatte wegen eines Rückstaus an einer Kreuzung der Kruppstraße gestoppt, war aber vom dahinter stehenden Autofahrer zum Weiterfahren gedrängt worden. Als der Angeklagte darauf mit ausgestrecktem Mittelfinger reagierte, stieg der 40-jährige Familienvater aus, ging zum Wagen des Angeklagten und stellte ihn wegen dessen Beleidigung zur Rede. Dabei habe der Angeklagte seine Fahrertür geöffnet, soll den 40-Jährigen aber erneut beschimpft und dann seine Tür zugezogen haben — ohne Rücksicht darauf, dass der 40-Jährige mit seinen Händen gestikulierte und dabei in den Türbereich geraten war. Beim Zuschlagen der Tür und beim Losfahren wurde dem 40-Jährige die Kuppe des linken Mittelfingers abgerissen, der linke Ringfinger zudem gequetscht.

Ob die Reaktion des Angeklagten noch als fahrlässige Körperverletzung zu werten ist oder als "direkter Verletzungsvorsatz", wie die Opfer-Anwältin meinte, ließ das Gericht noch offen. Sicher ist nur: Die Folgen für den Familienvater waren schlimm. Ihm habe, so seine Anwältin, "über Wochen die Amputation der Hand" gedroht, weil sich die Wunden stark entzündet hatten. Er sei deshalb nun "erheblich traumatisiert", in psychischer Behandlung und könne mit der verstümmelten Hand "jetzt nicht mal eine Tür schließen". Ob der Verletzte dafür 5000 Euro Schmerzensgeld erhält (plus 800 Euro Schadenersatz), wollen der Verteidiger des Angeklagten und die Opfer-Anwältin jetzt außergerichtlich klären. Gelingt das, könne der Angeklagte laut Richterin bei einem Geständnis mit drei Monatseinkommen als Strafe davonkommen. Ende August geht der Prozess weiter.

(wuk)
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