Höhere Standgebühren Kirmes-Schausteller müssen mehr zahlen

Dinslaken · Dinslaken beabsichtigt, die Standgelder bei Volksfesten zu erhöhen. Nach den bisherigen Überlegungen sollen diese Gebühren nur um neun Prozent angehoben werden, obwohl die Erhöhung für die Kommune nicht kostendeckend ist.

Die Standgebühren für die Martinikirmes in Dinslaken werden steigen.

Die Standgebühren für die Martinikirmes in Dinslaken werden steigen.

Foto: Heinz Schild

Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass es in diesem Jahr eine Steigerung bei den Kosten für die Durchführung von Kirmessen geben wird. Das führt dazu, dass die Standgelder, die bei Volksfesten wie Kirmessen anfallen, angehoben werden müssen. „Zur Veremeidung einer hohen zusätzlichen finanziellen Belastung für die Gebührenpflichtigen werden wie in den Vorjahren keinen kostendeckenden Gebühren, sondern lediglich eine Erhöhung der Gebühren um neun Prozent kalkuliert“, führt die Verwaltung in ihrer Vorlage für den Finanzausschuss aus, dessen Mitglieder sich in ihrer nächsten Sitzung mit dieser Thematik befassen werden.

Wie die Stadtverwaltung darlegt, wirkt sich begünstigend auf die Gebührenhöhe aus, dass aufgrund neuer Gerichtsurteile die Kosten für eine abstrakte Gefahrenabwehr (fiktiver Terroranschlag) dem Gebührenpflichtigen nur auferlegt werden können, wenn es dazu eine spezielle Ermächtigungsgrundlage gibt. „Allerdings fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage für die gebührenrechtliche Einbeziehung der Kosten für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, die einer abstrakten Gefahrenabwehr dienen“, so die Verwaltung in ihrer Vorlage. Nach ihrer Aussage belaufen sich die Kosten für die Sicherheitsmaßnahmen auf 42.500 Euro. 25 Prozent dieser Kosten, also 10.625 Euro, werden für die Abwehr abstrakter Gefahren verwendet und deshalb nicht in die Gebührenkalkulation einbezogen. Auch werden gemäß Ratsbeschluss von Juli 2012 weiterhin nur 40 Prozent der Abschreibungen der Infrastrukturkosten des Kirmesgeländes berücksichtigt, da die Fläche auch für andere Veranstaltungen genutzt wird.

Im Haushaltsplan für das Jahr 2020 werden die Kirmesgebühren mit 138.126 Euro ausgewiesen, wobei die zu deckenden Kosten bei 161.003 Euro liegen. Große Posten bei den Gesamtkosten sind die Bereiche Personal (39.000 Euro), Sachleistungen (16.000 Euro), Dienstleistungen (31.800 Euro), Mieten und Pachten (13.000 Euro) sowie interne Leistungsbeziehungen (54.000 Euro). Die nicht durch Gebühren gedeckten Kosten in Höhe von 22.877 Euro sowie 60 Prozent der Abschreibungen der Infrastrukturkosten des Kirmesgeländes in Höhe von jährlich 3438 Euro werden durch den allgemeinen Haushalt aufgefangen, wie die Verwaltung weiter darlegt.

Sie schlägt vor, für das Jahr 2020 geänderte Gebühren für Kirmessen wie beispielsweise die Martinikirmes festzusetzen. Für Imbiss, Ausschank, Süßwaren sollen je Tag und Quadratmeter folgende Standgelder erhoben werden: 6,40 Euro (bislang 5,88) bis 40 Quadratmeter; 4,87 Euro (4,47) über 40 bis 200 Quadratmeter; 2,29 Euro (2,11) über 200 Quadratmeter. Für Schießwagen, Losbuden, Warenausspielung beträgt das künftige Standgeld je Tag und Quadratmeter: 4,73 Euro (bislang 4,34) bis 20 Quadratmeter und 4,49 Euro (4,03) über 20 Quadratmeter. Für Fahrgeschäfte müssen pro Tag und Quadratmeter gezahlt werden: 2,92 Euro (bislang 2,68) bis 100 Quadratmeter; 1,46 Euro (1,34) über 100 bis 250 Quadratmeter und 0,90 Euro (0,83) über 250 Quadratmeter. Die neuen Sätze für Kinderfahrgeschäfte pro Tag und Quadratmeter: 2,49 Euro (bislang 2,29) bis 90 Quadratmeter und 1,24 Euro (1,14) über 90 Quadratmeter. Für den so genannten freien Verkauf soll künftig ein Tagessatz von 71,11 Euro gelten, bislang liegt die Gebühr hier bei 65,24 Euro.

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