Stadt hält an Glasverbot im Karneval fest

Trotz eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim gegen das Glasverbot am Bodensee sieht die Düsseldorfer Verwaltung ihre Regelung für den Karneval nicht in Gefahr. Zuständig für Düsseldorf sei nicht Mannheim, sondern das Oberverwaltungsgericht Münster, das am 9. Februar bestätigt hatte, dass das Glasverbot im Kölner Karneval zulässig sei, hieß es gestern aus dem Rathaus. Auch inhaltlich gebe es deutliche Unterschiede zwischen dem Verbot im Rheinland und am Bodensee.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte eine Regelung der Stadt Konstanz gekippt. Diese sah vor, dass Passanten zwischen Anfang April und Ende Oktober von 19 bis 6 Uhr in bestimmten Uferzonen des Bodensees und des Rheins keine Glasflaschen oder Glasbehältnisse mit sich führen dürfen. Der Grund: Kinder und Schwimmer könnten sich beim Baden verletzen. Bei Verstoß drohte eine Geldbuße von bis zu 100 Euro. Ein Politikstudent hatte dagegen geklagt, weil er in dem Verbot "einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit des Einzelnen" sah – und Recht bekommen. Das Gericht sah eine konkrete Gefahr über den gesamten Zeitraum als nicht gegeben an und daher den Eingriff in die Grundrechte als zu stark.

An diesem Punkt setzt die Argumentation der Düsseldorfer Verwaltung an. Der entscheidende Unterschied zur Konstanzer Regelung sei, dass beim Straßenkarneval in den Großstädten wie Köln und Düsseldorf nicht nur ein erhöhter Gefahrenverdacht besteht. Vielmehr komme es im Straßenkarneval geradezu zwangsläufig zu gravierenden und häufigen Schäden, die auf andere, gleichermaßen effektive Weise nicht verhindert werden können. Der Straßenkarneval im Rheinland bilde eine Sondersituation, die das Verbot rechtfertigt. Eine vergleichbare Regelung wie in Konstanz würde auch in der NRW-Landeshauptstadt scheitern.

Das Düsseldorfer Glasverbot ist zeitlich und räumlich begrenzt. Es gilt an den besucherstärksten Tagen des Karnevals (Altweiberdonnerstag, Karnevalssonntag und Rosenmontag) in einer klar abgegrenzten Zone der Altstadt. Die Stadt hatte das Verbot in den beiden vorherigen Sessionen erlassen und anschließend festgestellt, dass die Zahl der Schnittverletzungen stark zurückgegangen ist.

(RP)
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