Besitzer verärgert Taxifahrer lehnen Hundetransport ab

Essen/Köln · Hundebesitzer in NRW fühlen sich diskriminiert: Nur wenige Taxifahrer sind bereit, auch Hunde zu befördern. Der Taxiverband verweist auf den Ermessensspielraum der Fahrer.

Bei acht Grad und Regen steht Tom Fritsch vor dem Kölner Hauptbahnhof wie ein begossener Pudel. Er will ins Warme, ins Trockene wie alle, doch man lässt ihn nicht. Drei Taxifahrer hintereinander winken ab, als sie sehen, dass er nicht nur Gepäck dabei hat, sondern auch zwei kleine Hunde. "Nee", sagen die Männer hinterm Steuer knapp. Warum nicht? "Tierallergie." Grußlos wird die Scheibe hochgekurbelt. "In Berlin, München oder Wien passiert mir so etwas nie", sagt Fritsch, "aber in NRW habe ich in vielen Städten massive Probleme — leider." In Essen sei er kürzlich von gleich 15 Fahrern abgewiesen worden, sagt er. "Als ich nachgefragt habe, warum, wäre die Situation fast eskaliert. Da lag Aggressivität in der Luft." Schließlich habe ihn eine Passantin mitgenommen, die Mitleid mit ihm hatte.

Das, was Tom Fritsch erlebt, ist kein Einzelfall. Auch andere Hundehalter müssen oft draußen bleiben, wenn sie die Dienste eines Taxis in Anspruch nehmen wollen. Sylvia Bulitta (54) aus Bochum zum Beispiel ärgert sich darüber, dass sie die Hunderennbahn im Gelsenkirchener Emscherbruch sonntags nur mit einem Sammeltaxi erreichen kann. "Dessen Fahrer nehmen Hunde aber nicht mit, selbst wenn man der einzige Fahrgast ist", sagt sie.

Der Frust unter den betroffenen Hundebesitzern ist groß, denn sie fühlen sich ungerecht behandelt — und das zu Recht. Die Beförderungsbedingungen sind eindeutig, betont Michael Hoog, Geschäftsführer des Taxiverbands NRW. "Ein Hund gilt als Sache und muss — gemeinsam mit seinem Halter — grundsätzlich von jedem Taxifahrer befördert werden." Entscheidend sei dabei aber, dass durch den Hund "die Sicherheit und Ordnung des Betriebs" nicht gefährdet würden. Dies ist in Paragraph 15 der "Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr ("BO Kraft")" geregelt.

Sorge vor Verunreinigung

Wenn es so eindeutig wäre, hätten Tom Fritsch und andere Hundebesitzer aber nicht solche Probleme. Denn in der "BO Kraft" steht auch, dass Tiere nicht auf Sitzplätzen befördert werden dürfen. Deshalb kann die Größe des Hundes schon zum ersten Problem werden und zur Absage führen — wenn er nicht in den Fußraum passt und das Taxi kein Kombi ist. Wenn dem Fahrer der Hund aggressiv vorkommt, kann er die Beförderung ebenfalls verweigern. Dasselbe gilt, wenn er berechtigte Angst um die Sauberkeit seines Wagens hat, falls der Hund stark haart oder einen penetranten Geruch verströmt. Je nach Aufwand könne eine Reinigung inklusive Verdienstausfall leicht Kosten in dreistelliger Höhe nach sich ziehen, betont Hoog und wirbt um Verständnis.

Das fehlt den meisten Hundebesitzern allerdings. Denn sie wissen nie, welcher Fahrer sie mitnimmt und welcher nicht — eine Taxifahrt, die das Fortkommen erleichtern soll, wird zum unkalkulierbaren Zeitfaktor. Die Argumente, die der Taxiverband NRW anführt, haben sie so oder so ähnlich auch schon gehört: Zum Beispiel, wenn Fahrer beteuern, sie hätten Angst vor Hunden. Andere führen religiöse Regeln an, die ihnen verböten, einen Hund anzufassen. Wieder andere geben an, sie seien schon einmal von einem Hund gebissen worden, und lehnten deshalb die Mitnahme ab — so ist es auch Elisabeth Herbrand (59) aus Dortmund ergangen.

Erhöhter Preis ist verboten

Michael Hoog, Geschäftsführer des Taxiverbandes NRW, verweist auf den Einzelfall, der es jedes Mal erforderlich mache, die Interessen von Fahrer und Fahrgast abzuwägen. Aber: "Die Waage tendiert dabei immer in Richtung Beförderungspflicht." Einen erhöhten Fahrpreis zu verlangen sei den Fahrern ausdrücklich verboten. Wer glaubt, wegen seines Hundes zu Unrecht nicht im Taxi befördert worden zu sein, sollte sich Datum und Uhrzeit sowie Nummernschild oder Konzessionsnummer des Taxis notieren und eine Beschwerde beim örtlichen Straßenverkehrsamt einreichen, rät der Taxiverband NRW. Dort wird entschieden, ob der Fahrer gegen seine Beförderungspflicht verstoßen hat. Falls ja, werden selbst Ersttäter mit Geldbußen von etwa 150 Euro bestraft.

Viele Hundebesitzer berichten, dass sie keine Probleme beim Taxifahren haben, wenn sie einen Wagen telefonisch vorbestellen und erwähnen, dass sie einen Hund dabei haben. Tom Fritsch hält es ebenso, wenn er kann. Oft kann er es aber nicht, sondern muss ein Taxi auf der Straße heranwinken — und dann darauf hoffen, auf einen unkomplizierten Taxi-Fahrer zu treffen. "Ich verlange doch nicht viel, ich will weder einen roten Teppich noch ein freundliches Gespräch", sagt Fritsch. "Ich will mit meinen Hunden nur von A nach B kommen."

(RP)
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