Großflächige Annoncen auf Anhängern Sex-Werbung hat auf den Straßen nichts zu suchen

Meinung | Düsseldorf · Seit Monaten sorgt eine auffällige Bordell-Werbung auf Anhängern in NRW für Ärger. Doch solche Werbung hat auf den Straßen nichts zu suchen, denn letztendlich verstößt auch sie gegen die guten Sitten.

 Dieses Etablissement wirbt auch auf Transportern großflächig für seine Dienste.

Dieses Etablissement wirbt auch auf Transportern großflächig für seine Dienste.

Foto: Uwe Miserius

In unserer ach so aufgeklärten Gesellschaft wird käuflicher Sex gern als normale Dienstleistung dargestellt. Deshalb soll dort alles erlaubt sein, was für einen normalen Geschäftsbetrieb notwendig ist — etwa Werbung im öffentlichen Raum. Schließlich gebe es auch Eros-Center, sichere Bezahlsysteme in Bordellen und gesundheitliche Auflagen für die Prostituierten. Ganz in diesem Sinne stellen Betreiber von Bordellen in jüngster Zeit vermehrt Werbeplakate an die Straßen.

NRW: Sex-Werbung hat auf den Straßen nichts zu suchen
Foto: Detlef Ilgner

Da sie dafür von den öffentlichen Ämtern offiziell so gut wie nie eine Sondernutzungserlaubnis erhalten, sind sie äußerst kreativ beim Aufstellen der Werbung. Lieferwagen mit Anhänger werden bald da und bald dort aufgestellt, fast immer an befahrenen Ausfallstraßen oder Autobahnraststätten, und sind äußerst schwer von den Ordnungsbehörden zu erfassen.

Die Alternative wäre, die Plakate einfach zu erlauben. Doch so sehr ein Verbot des ältesten Gewerbes aus grundsätzlichen und praktischen Gründen abzulehnen ist, muss man es nicht künstlich fördern. Und die Erlaubnis zur Werbung gehört dazu. Der Verkehrsminister mag knappe Parkplätze als Gründe für die Beseitigung der Erotik-Werbung auf Straßen nennen. Tatsächlich geht es aber darum, ob man so etwas grundsätzlich akzeptiert. Und da sprechen gewichtige Gründe dagegen. Sex-Werbung auf Straßen wendet sich grundsätzlich an alle — auch an Jugendliche und Kinder, für die solche Plakate eine Zumutung sind.

Sodann ist käuflicher Sex keine Dienstleistung wie jede andere. In diesem Gewerbe gibt es oft Zwang, Menschenhandel, Ausbeutung und Kriminalität. Für Beteiligte ist oft nicht zu durchschauen, ob es sich um ein freies Geschäft oder um Zwangsprostitution handelt. Und selbst wenn die Frauen (oder auch Männer) aus freien Stücken Sex als Dienstleistung verkaufen, ist eine diskretere Form der Werbung angebracht als für alle sichtbare Plakate. Es geht deshalb auch darum, im öffentlichen Raum nicht alles zuzulassen, was grundsätzlich erlaubt ist. Und Werbung für Sex-Dienste gehört dazu.

Politiker sollten sich deshalb nicht hinter der Straßenverkehrsordnung verstecken, wenn es um Dinge wie die guten Sitten geht. Man muss nicht verklemmt sein, um Sex-Werbung auf Straßen abzulehnen. Deshalb sind die Ordnungsbehörden gut beraten, wenn sie sich bei der Ablehnung solcher Plakate darauf berufen. Schließlich sind auch exhibitionistisches Verhalten oder Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit nicht erlaubt. Denn das verstößt eindeutig gegen die guten Sitten. Letztendlich gehört aber auch die Sex-Werbung auf Straßen in diese Kategorie.

(kess)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort