Hilden BUND fordert Planungsstopp für A3-Ausbau

Hilden · Nach einem Gutachten des BUND-Bundesverbands verstößt der aktuell gültige Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) gegen Unionsrecht und gegen deutsches Verfassungsrecht und ist damit ungültig.

 Die A3 soll zwischen dem Kreuz Hilden und Leverkusen Opladen auf acht Fahrspuren ausgebaut werden.Hilden und andere Anlieger-Städte sind dagegen.

Die A3 soll zwischen dem Kreuz Hilden und Leverkusen Opladen auf acht Fahrspuren ausgebaut werden.Hilden und andere Anlieger-Städte sind dagegen.

Foto: Guido Radtke

Nach dem Bundesverkehrswegeplan 2030 soll die A 3 zwischen Leverkusen Opladen und dem Kreuz Hilden auf acht Spuren ausgebaut werden.  Nach einem Gutachten des BUND-Bundesverbands verstößt der aktuell gültige Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) gegen Unionsrecht und gegen deutsches Verfassungsrecht und ist damit ungültig. Ein Klageverfahren läuft. Die bundeseigene private Autobahn GmbH plane trotzdem weiter, kritisiert der BUND Hilden. Nach den Forderungen der Umweltschützer müsse jetzt mit allen Mitteln die vorhandene Verkehrsinfrastruktur erhalten werden. Werden die vereinbarten Klimaziele ernst genommen, könne die  A 3 im jetzigen Ausbauzustand die Verkehrsströme übergangsweise bewältigen. Im Jahre 2030 gelten völlig neue Anforderungen an die Mobilität, die mit breiteren Straßen nicht zu bewerkstelligen seien. Der letzte Behördentermin fand vor einem Jahr statt. Schon damals zeichnete sich ab, dass  ein umweltverträglicher Ausbau der A 3 nicht möglich ist. Auf weiten Strecken konnte das Planungsbüro keine Ausbautendenz für die Erweiterung vorschlagen, weil die Konflikte auf beiden Seiten der Autobahn gleich groß sind: Entweder gibt es dort Wohnhäuser oder wertvolle Naturschutzgebiete. . Ein erster Behördentermin hierzu hat im Mai 2018 stattgefunden. Seitdem wird versucht, die Trasse zu bestimmen, die die größten Konflikte vermeiden soll. Hierzu werden folgende Lösungen untersucht: es wird jeweils eine Spur rechts und links angebaut („symmetrische Variante“) oder beide Spuren werden links („asymmetrische Variante westseitig“) angebaut. Ein ausreichend großer, abschnittsweiser Wechsel ist möglich, so dass auf der gesamten Strecke verschiedene Varianten kombiniert werden können. Der so ermittelte Vorentwurf soll dann Gegenstand des weiteren Planfeststellungsverfahrens werden. Hierzu – und erst dann - ist gesetzlich auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen.

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