Tödlicher Streit in Dortmund 17-Jährige zu mehr als sechs Jahren Jugendhaft verurteilt

Dortmund · Im Streit sticht eine 16-jährige Schülerin eine 15-jährige Bekannte nieder. Über die Hintergründe wird auch nach der nicht-öffentlichen Urteilsverkündung nichts bekannt. Dafür aber die Strafe.

Jugendliche stehen um Kerzen und Blumen, die auf einem Parkdeck in Dortmund niedergelegt wurden (Archivfoto).

Jugendliche stehen um Kerzen und Blumen, die auf einem Parkdeck in Dortmund niedergelegt wurden (Archivfoto).

Foto: dpa/Bernd Thissen

Nach einem tödlichen Streit in einem Dortmunder Parkhaus ist eine Schülerin zu sechs Jahren und vier Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. Die Richter des Dortmunder Landgerichts bestraften die heute 17-jährige Angeklagte am Mittwoch wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Vor rund einem Jahr soll die damals 16-Jährige eine 15-jährige Bekannte mit dem Messer attackiert haben, nachdem es zwischen den beiden deutschen Jugendlichen in dem Parkhaus zu einem Streit gekommen war. Die Täterin soll plötzlich das Messer gezogen und zugestochen haben. Das Opfer hatte keine Chance. Die Klinge traf genau ins Herz. Die 15-Jährige erlag damals im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen.

Die gesamte Hauptverhandlung fand wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Weshalb es zu dem Streit kam, wurde nicht bekannt.

Anders als von der Staatsanwaltschaft beantragt, wertete die Kammer die Tat nicht als Totschlag. Sie konnten also nicht sicher feststellen, dass die Angeklagte den Tod ihrer Bekannten zumindest für möglich gehalten hat. Verteidigerin Henriette Lyndian sagte: „Es gab Zweifel am Tötungsvorsatz. Und wie immer galt auch hier: Im Zweifel für die Angeklagte.“

Nach Angaben der Rechtsanwältin hat die heute 17 Jahre alte Schülerin die Entscheidung „ruhig und gefasst“ aufgenommen. Die Angeklagte habe natürlich vor dem entscheidenden Tag Angst gehabt und gehofft, dass die Strafe nicht so hart ausfalle. „Dennoch weiß sie, was sie getan hat und dass sie schuldig ist“, sagte Lyndian.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben die Möglichkeit, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. Erst bei Rechtskraft werde entschieden, wie der künftige Strafvollzug ihrer Mandantin aussehe, sagte die Verteidigerin. Das Mädchen wolle die Zeit in Haft aber in jedem Fall nutzen, um einen Schulabschluss zu machen.

(mba/dpa)
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