NRW-Verbraucherzentrale klärt auf Was Empfänger von unbestellten Amazon-Paketen wissen müssen

Berlin · Von wem kommen die aktuell gehäuft auftretenden unverlangten Amazon-Pakete? Und was müssen die Empfänger damit machen? Die Verbraucherzentrale NRW erklärt Rechte und Pflichten.

 Ein Amazon-Paket in einem Paketzentrum (Symbolbild).

Ein Amazon-Paket in einem Paketzentrum (Symbolbild).

Foto: dpa, hka axs fpt gfh

Wer unverlangt Pakete von Händlern erhält, muss die Waren darin nicht aufbewahren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Es gebe nicht einmal die Pflicht, den Absender zu kontaktieren, falls sich ein Herkunftsnachweis am oder im Paket findet. Auch eine gegebenenfalls beiliegende Rechnung müsse nicht beglichen werden. Der Empfänger hat den Verbraucherschützern zufolge das Recht, die Ware in solchen Paketen selbst zu nutzen, zu verschenken oder zu entsorgen.

Aktuell gingen bei der Verbraucherzentrale viele Anfragen von Empfängern von Produkten in Kartons des Onlinehändlers Amazon ein. Diese hätten nichts bestellt, seien nicht beschenkt worden und auch keinem Identitätsdiebstahl zum Opfer gefallen.

Hier kommen die Amazon-Päckchen her
12 Bilder

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Auch Paket-Irrläufer ließen sich in den bekannten Fällen ausschließen, bei denen ein buntes Sammelsurium an Waren von der Mausefalle bis zum Smartphone in den Paketen steckte. Klar ist den Verbraucherschützern zufolge nur, dass die Sendungen nicht von Amazon selbst stammen, sondern von diversen Händlern, die den Marktplatz des Handelsriesen als Verkaufsplattform nutzen. Was genau dahinter steckt, sei unklar.

(felt/dpa)
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