Gerichtsurteil Turbostudent muss trotzdem Studiengebühren zahlen

Arnsberg · Ein schnelles Studium spart nicht automatisch Studiengebühren. Denn wer sein Studium an einer privaten Hochschule verkürzt, muss trotzdem die kompletten Studiengebühren zahlen, entschied das Amtsgericht Arnsberg.

 Das schnelle Studium hat Marcel Pohl nciht geholfen - er muss trotzdem die kompletten Studiengebühren zahlen.

Das schnelle Studium hat Marcel Pohl nciht geholfen - er muss trotzdem die kompletten Studiengebühren zahlen.

Foto: dpa, Jörg Taron

Der Grund: Private Studiengebühren seien im Gegensatz zu den Semesterbeiträgen öffentlich-rechtlicher Hochschulen ein vertraglich vereinbarter Gesamtpreis für das Studium.

Damit gab das Gericht der Dortmunder Hochschule für Management und Ökonomie FOM in einer Klage gegen einen ehemaligen Studenten Recht. Der 22-Jährige aus Arnsberg hatte neben seiner Ausbildung als Bankkaufmann in nicht einmal vier Semestern sowohl ein Bachelor- als auch ein Masterstudium durchgezogen.

Nach dem Abschluss kündigte er den Studienvertrag und stellte die Zahlungen der monatlichen Raten ein. Die Hochschule wollte das aber nicht akzeptieren und klagte dagegen - mit Erfolg.

Aktenzeichen: 12 C 64/12

(dpa)
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