Licht aus schon bei 100 Euro Schulden So sparen Sie Strom

Köln/Mainz · Die Energiekosten steuern auf immer neue Höchstwerte zu. Schon jetzt wissen unzählige Bundesbürger nicht mehr, wie sie ihre Strom- und Gasrechnungen noch bezahlen sollen. Was tun, wenn das Geld nicht mehr reicht?

Vor fünf Jahren war Strom noch gut 25 Prozent billiger. Heute muss ein Vier-Personen-Haushalt dafür im Schnitt etwa 247 Euro mehr schultern. Allein von Januar bis Juni drehten mehr als 400 Versorger wieder an der Preisschraube - und das Jahr ist noch lange nicht um, doch ein Ende der Teuerungswelle ist nicht in Sicht.

Die Folge: Etwa zwei Millionen Menschen mit Energieschulden sitzen mittlerweile mindestens einmal im Jahr zeitweise im Dunkeln und in der Kälte, wie Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher schätzt. Amtliche Zahlen gibt es nicht. 2011 hatten Stromversorger allein in Sachsen offene Forderungen von rund 30 Millionen Euro, wie eine neue Umfrage der Verbraucherzentrale in Leipzig ergab.

In anderen Bundesländern sieht es nicht besser aus. Einkommensschwache Bürger sind von den davon galoppierenden Preisen besonders stark betroffen. Die "Energiearmut" werde weiter zunehmen, ist Werner Just von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände besorgt. "Ein Dilemma, die Preise werden durch den Atomausstieg noch teurer." Was tun, wenn das Geld nicht mehr reicht?

Nicht aus Scham bei Kerzenlicht leben

Nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern sofort versuchen, die eigenen Ausgaben grundsätzlich zu überprüfen, rät Hans Weinreuter von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wer sich frühzeitig an eine Schuldnerberatungsstelle oder Verbraucherzentrale wendet, hat gute Karten, seine finanzielle Schieflage in den Griff zu kriegen und Sparpotenzial auszuloten.

Wichtig ist: Strom und Heizkosten sollten wie die Miete unbedingt weiterbezahlt werden. "Diese Ausgaben haben Vorrang, das ist existenziell", sagt Schuldenexperte Just. Betroffene sollten mit Abschlagszahlungen oder der Endrechnung am besten gar nicht erst in Verzug geraten.

Bevor ein Bürger in Finanznot seine Zahlungen für die Energierechnung einstellt, sollte er immer das Gespräch mit dem Versorger suchen, rät Weinreuter. Nach seinen Erfahrungen sind viele Versorger bereit, Ratenzahlungen zu akzeptieren - vor allem, wenn der säumige Kunde zum ersten Mal darum bittet. "Aus Scham bei Kerzenlicht zu leben, statt um Unterstützung zu bitten, ist der falsche Weg", sagt auch Just. Auf einen Teilerlass der Schulden brauche aber niemand hoffen.

Kann das Geld für die Stromrechnung nicht aufgebracht werden, sind Konsequenzen unausweichlich. Sprich: Der Strom wird abgestellt. Eine Liefersperre darf bei "erheblichen Zahlungsrückständen" verhängt werden. Aber damit sind keine Riesensummen gemeint: Schon bei 100 Euro Schulden kann der Energieversorger den "Saft" abdrehen, wie Just erläutert. Ist das passiert, ist oft auch Schluss mit der Heizung, zumindest, wenn der Schuldner in einer Wohnung mit Etagenheizung oder im Einfamilienhaus wohnt. Denn die Heizungspumpe braucht auch Strom.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Vor einer Liefersperre werden allerdings noch Mahnungen verschickt, häufig zwei. Reagiert der Kunde nicht, wird ihm das Abschalten angekündigt. Vier Wochen später bekommt er einen konkreten Termin genannt. Drei Werktage vorher wird er nochmals darauf hingewiesen - und dann kommt der Techniker und klemmt die Leitungen ab. Die Sperre hält so lange an, bis die Schulden beglichen sind. Dazu kommen immer noch die circa 200 Euro Extra-Kosten fürs Sperren und Entsperren.

Sind die Folgen der Sperre unverhältnismäßig - müsste eine Familie beispielsweise auf einem Campingkocher kochen -, kann sie beim zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen, wie Just erläutert.

Damit kann ein Versorger dazu verpflichtet werden, weiter Energie zu liefern. Betroffene brauchen dazu keinen Anwalt, sollten sich aber von einem Rechtspfleger am Gericht helfen lassen. Aber: Die Energieschulden lösen sich damit nicht in Luft auf, sondern werden nur etwas aufgeschoben.

Auch die Sozialleistungsträger könnten unter Umständen bei akuter Notlage einspringen. Möglich ist, beim Sozialamt die Übernahme von Energieschulden nach Paragraf 34 Sozialgesetzbuch XII zu beantragen.


"Das Problem ist immer, dass die Leute die Mahnungen der Versorger ignorieren und erst dann kommen, wenn der Strom schon weg ist", sagt Just. Nur wer rechtzeitig Hilfe suche, könne den Schaden noch einigermaßen begrenzen. Adressen von Schuldnerberatungsstellen gibt es im Internet unter www.agsbv.de. Energiespartipps sind bei allen Verbraucherzentralen bundesweit erhältlich.

(APD)
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