Steuerlast mindern Freibeträge für Kinder nutzen

Berlin (rpo). Vor dem Hintergrund der für 2007 geplanten drastischen Kürzung des Sparer-Freibetrages sollten Eltern jetzt prüfen, ob sie die Freibeträge ihrer Kinder nutzen können. Ihnen stehen genauso wie den Eltern jährliche Freibeträge bei der Einkommensbesteuerung zu. Wird Kapitalvermögen an Kinder verschenkt, können die Steuerlasten ganz legal vermindert werden.

Der Bundesverband deutscher Banken empfiehlt Familien, die vorhandenen Kapitalbeträge auf mehrere Schultern zu verteilen. Aktuell können Kinder mit folgenden Steuerbefreiungen rechnen - vorausgesetzt, sie haben ausschließlich Einnahmen aus Kapitalvermögen: Der Grundfreibetrag beträgt 7.664 Euro, der Sparer-Freibetrag 1.370 Euro, der Werbungskosten-Pauschbetrag 51 Euro und der Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro. Insgesamt sind das 9.121 Euro je Kind. Zum Beispiel bleiben bei einer Verzinsung von drei Prozent die Kapitalerträge steuerfrei, wenn das angelegte Kapitalvermögen die Summe von 304.033 Euro nicht überschreitet.

Die Schenkung von Kapitalvermögen an Kinder ist bis zu einem Betrag von 205.000 Euro von der Schenkungssteuer befreit. Dieser Betrag gilt für jedes Kind und kann jeweils nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden. Eine Vermögensübertragung innerhalb der Familie wird jedoch nur anerkannt, wenn sie den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, betont der Bankenverband. Das bedeutet, dass Eltern nicht mehr ohne weiteres auf Kapital und Zinsen für eigene Zwecke zurückgreifen können, sobald sie ein Konto oder Depot auf den Namen eines Kindes einrichten. Ansonsten werden ihnen die Zinsen selbst zugerechnet.

Sind die Kinder über 18 Jahre alt, ist weiteres zu berücksichtigen: Befinden sie sich noch in der Ausbildung, fallen das Kindergeld und der Kinderfreibetrag für die Eltern ab einer bestimmten Höhe der Einnahmen der Kinder aus Kapitalvermögen weg. Zudem müssen Kinder mit hohen Kapitaleinkünften eigene Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen.

(afp)
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