Ständiger Lärm Vermieter darf lauten Mieter zur Kasse bitten

Bremen · Mieter kann es teuer zu stehen kommen, wenn sie ständig zu viel Lärm machen. Mindern die Nachbarn deshalb ihre Miete, muss der Störenfried für diesen Ausfall aufkommen. Denn durch den permanenten Lärm verletzt er seine Pflicht, den Hausfrieden nicht zu stören. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen (Az.: 17 C 0105/10), wie die "Neue juristische Wochenschrift" berichtet.

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Foto: dpa-tmn/Zacharie Scheurer

In dem Fall mussten sich ein Vermieter und dessen Mieter mit einem Mitbewohner herumärgern, der immer wieder zu laut war. Er störte den Hausfrieden über einen längeren Zeitraum durch laute Musik, Trommeleinlagen gegen Wände und Heizkörper und Geschrei zur Nachtzeit. Baten Nachbarn um Rücksicht, wurden sie wüst beschimpft. Die betroffenen Mitbewohner kürzten darauf hin die Miete. Diesen Ausfall wollte der betroffene Vermieter von dem Störenfried zurück.

Zu Recht, wie die Richter befanden. Denn der Beklagte habe die Pflicht verletzt, den Hausfrieden nicht zu stören. Diese Pflicht ergebe sich aus dem Mietverhältnis. Dem Vermieter sei dadurch ein Schaden entstanden, denn die übrigen Mieter waren berechtigt, ihre Miete zu kürzen.

(dpa)
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