Mietrechts-Tipp der Woche Das Hausrecht liegt beim Mieter

Berlin · Das Hausrecht an der gemieteten Wohnung hat ausschließlich der Mieter. Er entscheidet, wer die Wohnung betreten darf und wer nicht, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. Der Mieter darf Dritte auch daran hindern, in seine Wohnung zu gelangen.

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Foto: ddp
(tmn)
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