Urteil Mietkaution muss sicher angelegt werden

Bremen · Vermieter müssen die vom Mieter geleistete Kaution sicher bei einer Bank anlegen. Dies müssen sie ihren Mietern nachweisen können. Andernfalls haben die Mieter das Recht, die laufenden Mietzahlungen bis zur Höhe der eingezahlten Kaution zurückzubehalten, entschied das Amtsgericht Bremen (Az.: 10 C 33/11), wie die Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht" (Ausgabe 1/2012) berichtet.

Mieterhöhung: Was Verbraucher wissen müssen
Infos

Mieterhöhung: Was Verbraucher wissen müssen

Infos
Foto: dpa-tmn/Zacharie Scheurer

In dem verhandelten Fall hatten Mieter schriftlich um Auskunft über die ordnungsgemäße Anlage der Mietkaution gebeten. Die Vermieterin schickte ihnen daraufhin eine Kontobestätigung. Als Kontoinhaber wurde jedoch die Vermieterin genannt. Daraufhin behielten die Mieter zwei Monatsmieten zurück.

Zu Recht, wie die Richter entschieden. Denn die Mietkaution müsse getrennt von dem Vermögen der Vermieter angelegt werden. Das habe die Vermieterin hier aber nicht nachweisen können. Die vorgelegte Kontobestätigung, in der allein die Vermieterin als Kontoinhaberin genannt wird, genüge den Anforderungen nicht.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort