Zusätzliche Belastung für Patienten Krankenkasse fordert Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern

Frankfurt · Die Techniker Krankenkasse hat im vergangenen Jahr bundesweit mehr als 6000 Verdachtsfälle von Behandlungsfehlern erfasst. In den meisten davon musste der Patient beweisen, dass Ärzte oder Pflegepersonal schuldhaft gehandelt haben.

 Ein Mediziner-Team operiert in einer Klinik. (Symbolfoto)

Ein Mediziner-Team operiert in einer Klinik. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Felix Kästle

Die Techniker Krankenhasse (TK) fordert eine Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern von Ärzten. In den meisten Fällen müsse der Patient beweisen, dass Ärzte oder Pflegepersonal schuldhaft gehandelt hätten, teilte die Landesvertretung Hessen der TK am Dienstag in Frankfurt am Main mit. Dies könne im Einzelfall äußerst schwierig sein. Wünschenswert wäre im Gesetz eine Beweislastumkehr, dass der Arzt oder die Ärztin die Unschuld beweisen müsse. Im Streitfall sollten Mediationen im Medizinrecht obligatorisch werden. Die Justiz müsse Spezialkammern an den Gerichten einrichten, damit die Verfahren schneller ablaufen.

Die TK erfasste im vergangenen Jahr 560 Patienten in Hessen, die einen Verdacht auf Behandlungsfehler meldeten. Die meisten betrafen die Chirurgie (148 Fälle), gefolgt von der Zahnmedizin (72 Fälle). Lediglich bei jedem dritten Fall habe sich der Verdacht auf einen Ärztefehler bei der Überprüfung bestätigt. Dennoch vermutet die Krankenkasse eine hohe Dunkelziffer von nicht gemeldeten Behandlungsfehlern. Bundesweit seien der TK im vergangenen Jahr mehr als 6.000 Verdachtsfälle gemeldet worden. Das Klären der Vorwürfe sei ein zeitaufwendiges und schwieriges Verfahren, kritisierte die TK. Patienten, die oft berufsunfähig und in ihrer finanziellen Existenz bedroht seien, seien dadurch zusätzlich schwer belastet.

Die Krankenkasse fordert daher, den Nachweis eines Behandlungsfehlers zu erleichtern. Außerdem regt die TK ein Register an, in dem alle Behandlungsfehler verpflichtend erfasst würden. Dadurch könnten Arbeitsabläufe sicherer gestaltet und Fehlern vorgebeugt werden. Darüber hinaus könne die Einführung einer verschuldensunabhängigen Haftung durch einen Härtefallfonds die vorurteilsfreie Analyse von Fehlern unterstützen und Leid von Patienten mindern.

(chal/epd)
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