Kündigung rechtmäßig Angestellter liest Mails der Vorgesetzten

Köln (RPO). IT-Administratoren dürfen ihre Zugangsrechte nicht nutzen, um E-Mails von Vorgesetzten zu lesen. Das gilt auch dann, wenn der Administrator zugleich Revisor ist.

Köln (RPO). IT-Administratoren dürfen ihre Zugangsrechte nicht nutzen, um E-Mails von Vorgesetzten zu lesen. Das gilt auch dann, wenn der Administrator zugleich Revisor ist. </p>

Es sei nicht die Aufgabe eines Revisors, den Arbeitgeber oder seine gesetzlichen Vertreter zu kontrollieren, entschied das Arbeitsgericht Köln. Im konkreten Fall klagte ein IT-Administrator gegen die von seinem Arbeitgeber ausgesprochene fristlose Kündigung. Einem Vorgesetzten des Klägers war aufgefallen, dass sich der Mann den Anhang der E-Mail eines Vorstandsmitglieds ausgedruckt hatte.

(dapd/qui)
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