Bundesarbeitsgericht Kirche darf muslimische Bewerber ablehnen

Düsseldorf (RPO). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat die Diskriminierungklage einer Deutsch-Türkin aus Hamburg abgewiesen. Die Muslima hatte sich beim Diakonischen Werk als Sozialpädagogin beworben und war unter anderem wegen fehlender Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche abgelehnt worden.

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Foto: tmn, Kai Remmers

Dem Urteil zufolge muss das Diakonische Werk Hamburg ihr keine Entschädigung wegen beruflicher Diskriminierung zahlen. Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage der Frau am Donnerstag in Erfurt ab. Es folgte der Begründung des Diakonischen Werks, dass die Klägerin nicht die erforderliche Eignung in Form eines abgeschlossenen Studiums vorweisen konnte.

Die Klägerin ist ausgebildete Reiseverkehrskauffrau. Sie hatte sich auf die Stelle einer Sozialpädagogin im Bereich der beruflichen Integration von Migranten beworben. Vorausgesetzt wurde auch die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche. Nachdem die Klägerin die Stelle nicht erhielt, ging sie mit der Begründung vor Gericht, sie sei wegen ihrer Religion und ihrer Herkunft benachteiligt worden.

Dem hatte das Arbeitsgericht stattgegeben und ihr eine Entschädigung zuerkannt, das Landesarbeitsgericht dagegen nicht. Das Diakonische Werk hatte die Absage dagegen damit begründet, dass die Bewerberin nicht wie verlangt Abitur und ein Hochschulstudium habe. Die Frage der Kirchenmitgliedschaft habe im konkreten Fall keine Rolle gespielt.

Das Bundesarbeitsgericht entschied nun in dem Revisionsverfahren, dass die Klägerin nicht die erforderliche berufliche Eignung vorgewiesen und deswegen auch keine Diskriminierung vorgelegen habe.

(mais)
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