Anspruch auf Urlaub ohne Arbeit
Auch wer wegen Krankheit nicht arbeiten kann, hat Anspruch auf Jahresurlaub. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg festgestellt. Der Anspruch auf einen mindestens vierwöchigen bezahlten Jahresurlaub dürfe nicht von einer effektiven Mindestarbeitszeit pro Jahr abhängig gemacht werden.
28.01.2012
, 02:30 Uhr
Das Recht dürfe auch nicht davon abhängen, welcher Art oder welchen Ursprungs eine Krankheit sei.