Anspruch auf Urlaub ohne Arbeit

Auch wer wegen Krankheit nicht arbeiten kann, hat Anspruch auf Jahresurlaub. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg festgestellt. Der Anspruch auf einen mindestens vierwöchigen bezahlten Jahresurlaub dürfe nicht von einer effektiven Mindestarbeitszeit pro Jahr abhängig gemacht werden.

Das Recht dürfe auch nicht davon abhängen, welcher Art oder welchen Ursprungs eine Krankheit sei.

(RP)
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