Vermieten bei Auslandsaufenthalt

Mieter dürfen ihre Wohnung untervermieten, wenn sie für eine begrenzte Zeit im Ausland arbeiten. Dies entlaste den Mieter von den monatlichen Mietzahlungen, befand das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (Az.: 14 C 212/11), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" des Eigentümerverbandes Haus & Grund berichtet.

In dem verhandelten Fall wurde ein Mieter von seinem Arbeitgeber für ein Jahr ins Ausland geschickt. Der Mann wollte daher von seinem Vermieter die Erlaubnis, unterzuvermieten. Der kündigte ihm die Wohnung.

(RP)
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