Kolumne 100 Jahre Mieterschutz

Erst seit 100 bzw. 101 Jahren gibt es Mieterschutzvorschriften in Deutschland. Die erste Mieterschutzverordnung wurde 1917 erlassen, da war das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schon 17 Jahre alt. Aber die wenigen, für Mieter eher günstigen Vorschriften in diesem Gesetz wurden von den Eigentümervereinen mit Hilfe von vorformulierten Mietverträgen außer Kraft gesetzt.

Die Vermieter diktierten Kündigungsrechte und Kündigungsfristen und die Höhe der Mieten. Der durch den 1. Weltkrieg ausgelöste Baustoff- und Bauarbeitermangel verstärkte die bestehende Wohnungsnot, die Mieten explodierten, die Mieter gingen erstmals auf die Straße. Die Politik reagierte mit der ersten Mieterschutzverordnung, es folgten 1918 und 1919 zwei weitere Schutzverordnungen.

Heute ist der Mieterschutz selbstverständlich. Aber wir wissen, dass der Mieterschutz immer wieder verteidigt werden muss. Das gilt in Zeiten von Wohnungsnöten, auf engen oder auch auf ausgeglichenen Wohnungsmärkten. Selbst ein ausreichendes Wohnungsangebot kann das soziale Mietrecht nicht ersetzen.

Fertig ist das Mietrecht nie. Neue Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten verlangen immer wieder ein Nachjustieren verschiedener Regelungen und Vorschriften. Mietpreisexplosionen und die Verdrängung der Mieter durch teure Modernisierungen machen neue Änderungen erforderlich, so etwa die Einführung einer wirksamen Mietpreisbremse, neue Kappungsgrenzen bei den Bestandsmiete oder eine effektive Begrenzung von Mieterhöhungsmöglichkeiten nach Modernisierungen.

Dr. Franz-Georg Rips

Der Autor ist Präsident des Deutschen Mieterbunds.

(RP)
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