Übernachtung am Straßenrand erlaubt

Wer sein Campingfahrzeug regelkonform auf einer öffentlichen Straße abstellt, darf darin auch schlafen. Dann spricht laut dem ADAC nichts gegen eine einmalige Übernachtung in Wohnmobil oder Wohnwagen.

So ein Zwischenstopp könne sogar notwendig sein, wenn den Fahrer Müdigkeit überkommt. Die einmalige Übernachtung abseits von Camping- oder Stellplätzen verstoße nicht gegen den Grundsatz, wonach die Straße vorwiegend zum Zweck des Verkehrs zu benutzen ist.

(DPA-TMN)
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