Silvester-Tipps Wer für Böller-Schäden zahlt

Düsseldorf (RPO). Schon in den Nächten vor Silvester werden die ersten Böller gezündet. Doch was den einen Spaß bereitet, wird für andere rasch zum Verdruss, etwa wenn Feuerwerkskörper das Auto beschädigen. Doch wie häufig sind solche schäden – und wer zahlt?

Wie schütze ich mein Auto an Silvester vor Feuerwerk?
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Wie Sie Ihr Auto an Silvester optimal schützen

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Düsseldorf (RPO). Schon in den Nächten vor Silvester werden die ersten Böller gezündet. Doch was den einen Spaß bereitet, wird für andere rasch zum Verdruss, etwa wenn Feuerwerkskörper das Auto beschädigen. Doch wie häufig sind solche schäden — und wer zahlt?

Nach Angaben des ADAC ist es eher unwahrscheinlich, dass verirrte Silvesterknaller ein Auto beschädigen. Zumindest bei "korrekter Anwendung handelsüblicher Feuerwerkskörper" drohe "wenig Gefahr", besagt eine Mitteilung des Automobilclubs. Selbst eine ausgebrannte Rakete, die direkt auf dem Auto oder gar auf dem Stoffverdeck eines Cabrios landet, verursache erfahrungsgemäß keine Schäden.

Wenn eine Rakete allerdings direkt auf dem oder gegen das Auto abgefeuert wird, kann es zu Schäden kommen. Dann brennt der Treibsatz in direktem Kontakt mit der Karosserie ab und kann am Lack hässliche und hartnäckige Schmauchspuren hinterlassen. Benutze jemand Hauben oder Dach eines Fahrzeugs für eine Feuerwerksbatterie oder als Startrampe für Flugkörper, seien Schäden vorprogrammiert, sagt Verkehrsrechtsanwalt Michael Winter aus Kornwestheim.

Wer zahlt den Schaden?

Sollte es zu Schäden am Fahrzeug kommen, haftet nach dem Gesetz der "Absender" der Rakete. Schwieriger wird es, wenn der Missetäter unbekannt ist. "Dann hängt es von der Art des Schadens ab, welche der eigenen Fahrzeugversicherungen eintritt", sagt der Anwalt.

"Versicherungen unterscheiden da zwischen Unfallschäden, Brand- oder Explosionsschäden, und durch dieses Gestrüpp kommt man vielfach nur mit fachlicher Hilfe", sagt Winter. Zündet etwa jemand einen großen Feuerwerkskörper unter einem Fahrzeug, so gilt dies als Explosion im versicherungsrechtlichen Sinne, und dafür kommt dann die Teilkasko auf. Wenn jedoch ein glimmender Feuerwerkskörper das Dach eines Cabrios beschädigt, fällt dies nicht unter den Umfang der Teilkaskoversicherung.

Sicheren Parkplatz suchen

Unabhängig vom Einzelfall können laut Rechtsanwalt Winter sowohl Teilkasko- als auch Vollkaskoversicherer erwarten, dass man in der Silvesternacht für sein Fahrzeug einen Stellplatz auswählt, an dem nicht besonders viele Raketen gezündet werden. Besonders vorsichtig sollten hierbei Besitzer von Cabrios mit Textilverdecken sein.

Obwohl nach Ansicht des ADAC das Risiko für Fahrzeugschäden durch Feuerwerkskörper relativ gering ist, liegen die besseren Parkplätze für die Neujahrsnacht in den etwas ruhigeren Seitenstraßen. Nach Möglichkeit sollte man sein Auto in die Garage stellen, wo es vor verirrten Silvesterraketen und "Streichen" angetrunkener Passanten gut geschützt ist.

Stellt man am nächsten Morgen einen Schaden am Fahrzeug fest und kennt den Verursacher nicht, ist zuerst die Polizei zu verständigen, empfiehlt Rechtsanwalt Michael Winter. Auch sollte der Schaden fotografiert werden. Ein Zeuge könne helfen, den Abstellplatz des Fahrzeugs beweisen zu können. Der Schaden sollte schriftlich aufgenommen werden und zeitnah, längstens wohl innerhalb einer Woche der Versicherung angezeigt werden.

(dapd/ RPO)
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