Recht: Mängel an Neuwagen Nicht alles muss perfekt sein

Düsseldorf · Wer ein Auto einer sogenannten Premium-Marke kauft, darf besonders hohe Ansprüche an das Fahrzeug stellen. Dabei gibt es aber auch Grenzen, wie ein Oberlandesgericht nun klargestellt hat.

 Auch auf dem Lack eines Luxus-Cabrios dürfen sich unschöne Reflexionen zeigen.

Auch auf dem Lack eines Luxus-Cabrios dürfen sich unschöne Reflexionen zeigen.

Foto: Hersteller

Bei besonders teuren Neuwagen dürfen Käufer eine in jeder Hinsicht besonders hohe Qualität erwarten. Doch nicht jede kleinste Beeinträchtigung ist gleich ein Mangel, wie nun ein besonders anspruchsvoller Mercedes-Kunde vom Düsseldorfer Oberlandesgericht erfahren musste.

Der Mann hatte für knapp 76.000 Euro ein Mercedes E-Klasse Cabrio in der Sonderlackierung "Indigolithblau Metallic" gekauft.

Nach der Übergabe des Fahrzeugs stellte er an der Flanke unter direktem Sonneneinfall deutlich erkennbare unschöne Schlieren im Lack fest. Daraufhin forderte er zunächst vor dem Landgericht Düsseldorf vom Händler 6.000 Euro aus dem Kaufpreis zurück.

Der hinzugezogene Sachverständige befand den Lack allerdings als fachgerecht und identifizierte die Schlieren als Reflexionen einer benachbarten Chromleiste. Das Landgericht konnte daher keine Wertminderung des Fahrzeugs erkennen und lehnte die Klage ab.

Das reichte dem Käufer allerdings nicht; er ging vor dem Oberlandesgericht in Berufung. Doch auch die neuen Richter blieben dabei: Ein auf bestimmte Art und Weise den Geschmacksvorstellungen des einzelnen Käufers angepasstes, bei jeder Sonneneinstrahlung und in jeder Position des Fahrzeugs als harmonisch empfundenes Reflektionsbild auf dem Fahrzeuglack dürfe auch der Käufer eines Fahrzeugs der gehobenen Preisklasse ohne eine entsprechende Zusicherung des Verkäufers nicht erwarten. (Az.: I-3 U 23/14)

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