Das sind die rechtlichen Änderungen

Im Rahmen einer Novelle der Straßenverkehrsordnung ändert sich ab 2017 einiges. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Rettungsgasse Auf Autobahnen sowie außerorts auf Straßen mit mindestens zwei Streifen pro Richtung gilt künftig: Sobald Autos mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder es Stillstand gibt, müssen sie eine Rettungsgasse zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben bilden. Bei drei oder vier Spuren fahren also die Autos auf dem linken Streifen nach links und alle anderen nach rechts. Bisher sollte etwa bei vier Spuren die Gasse in der Mitte gebildet werden.

Ampel-Regelung Bislang galten für Fahrradfahrer die Fußgängerampeln, wenn an Ampelkreuzungen keine eigenen Lichtzeichen für Radler vorhanden waren. Künftig gilt nach Paragraf 37 Abs. 2 Satz 6 StVO: "Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten." Auf gekennzeichneten Radwegen gelten die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr.

Gebühren für HU und Führerschein Nach acht Jahren sollen die Gebühren für die Führerscheinprüfungen sowie die Hauptuntersuchungen für Autos teurer werden. Die theoretische Prüfung soll künftig 11,90 Euro statt rund elf Euro kosten. Für die inzwischen übliche Prüfung am Computer werden 10,60 Euro fällig. Für die Abnahme der praktischen Pkw-Prüfung müssen 91,50 Euro bezahlt werden. Die praktische Motorrad-Prüfung verteuert sich auf 121,38 Euro.

Euro 4 für Motorräder Neue Motorräder und Kleinkrafträder können ab Januar 2017 nur noch dann für den Verkehr zugelassen werden, wenn sie den Schadstoffvorgaben der Euro 4 entsprechen. Gegenüber der bislang geltenden Euro-3-Norm verringert sich der Emissionsausstoß um mehr als die Hälfte. Der maximale Geräuschpegel darf bei Motorrädern über 175 Kubik nicht mehr als 80 dB(A) betragen. Die Neuregelung gilt jedoch nur für Erstzulassungen.

Spritverbrauch Neuwagen werden ab September nach dem "Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedures" (WLTP) geprüft. Dieser Testzyklus wird zwar auch auf einem Rollenprüfstand durchgeführt. Er ist jedoch umfangreicher, umfasst mehr Fahrprofile und dürfte zu etwas realistischeren Verbrauchsangaben führen.

(tmn)
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