Bundesrat beschließt Gesetz Schutz gegen Abzocke im Internet

Berlin · Verbraucher erhalten künftig besseren Schutz vor Kostenfallen im Internet. Der Bundesrat stimmte am Freitag abschließend einem Gesetz zu, laut dem Unternehmen bei Online-Bestellungen ihre Kunden mit einem Warnbutton auf die Kosten hinweisen müssen.

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Foto: ddp

Konkret müssen die Unternehmen künftig unmittelbar vor dem Absenden der Bestellung ihre Internetkunden über den Gesamtpreis informieren. Ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag kommt fortan nur noch dann zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich per Klick auf den Warnknopf bestätigt hat, dass er um die anfallend Kosten weiß.

"Mit den neuen Regelungen ist Nepp und Betrug im Netz eine klare Grenze gesetzt", erklärte am Freitag Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). Den illegalen Auswüchsen im Internet werde ein Riegel vorgeschoben.

Bisher hatten unseriöse Internetunternehmen ein relativ leichtes Spiel mit arglosen Verbrauchern: Mit Gratis-Angeboten lockten sie Internet-Nutzer auf ihre Webseite. Um die vermeintlich kostenlosen Dienste zu nutzen, musste der Verbraucher seine persönlichen Daten angeben. Am Ende bekam er für seine Gutgläubigkeit die Rechnung: Per E-Mail oder Post verlangten die Anbieter zum Teil immense Summen für den angeblich abgeschlossenen Kaufvertrag oder das angebliche Abonnement.

5,4 Millionen Internet-Nutzer in Deutschland gingen einer Studie zufolge so oder so ähnlich Betrügern auf den Leim. Die Verbraucherzentralen schätzten die Zahl der bundesweit bei ihnen eingehenden Beschwerden auf rund 22.000 pro Monat.

(AFP)
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