Bonn Wende im Prozess um Teldafax: nur Milde Strafen

Bonn · Der Strafprozess gegen drei Ex-Vorstände des insolventen Billigstromanbieters Teldafax könnte für die Angeklagten mit Bewährungsstrafen enden. In Gesprächen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung sei die Strafkammer zur vorläufigen Einschätzung gekommen, die Anklagepunkte Betrug und Bankrotthandlung fallen zu lassen, erläuterte das Gericht.

Damit ist eine Teileinstellung des Verfahrens möglich, so dass Strafen von ein bis maximal zwei Jahren möglich seien, die für alle Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Die Pleite war eine der größten Firmenzusammenbrüche mit 500.000 Geschädigten. Teldafax finanzierte günstigen Strom stets mit Vorauszahlungen der unvorsichtigen Kunden. Das Schnellballsystem führte in den Ruin.

(dpa)
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