Entwurf zum Kohleausstieg Kohlekommission will Energiekonzerne entschädigen

Essen · Im Streit um den Kohleausstieg hat sich die Kohlekommission auf Eckpunkte geeinigt: Es soll keine Kündigungen geben, eine Entschädigung soll für Braunkohle-Blöcke und das Steinkohle-Kraftwerk Datteln fließen.

 Das Braunkohlekraftwerk Niederaußem.

Das Braunkohlekraftwerk Niederaußem.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Das Oberverwaltungsgericht Münster meint es nicht gut mit RWE: Die Richter stoppten am Donnerstag Pläne für den Bau eines neuen Braunkohle-Kraftwerks in Niederaußem. Sie gaben der Klage von Anwohnern gegen das „BoAplus“ genannte 1000-Megawatt-Kraftwerk statt. Begründung: Die Öffentlichkeit sei bei der Planaufstellung  zu Umweltfragen unzureichend informiert worden, der Bebauungsplan  verstoße zudem gegen den Regionalplan.

Vor Wochen hatte das Gericht bereits den Rodungsstopp für den Hambacher Forst angeordnet. RWE nahm das aktuelle Urteil gelassen: „Es gilt ohnehin, dass die Realisierungschancen des Projekts schon aus wirtschaftlichen und politischen Gründen zwischenzeitlich sehr gering sind“, so die RWE-Sprecherin. Der Konzern weiß seit langem, dass ein neues Kohle-Kraftwerk, dessen Planung er 2011 begonnen hatte, nicht durchzusetzen ist.

Relevanter für RWE sind die Fortschritte der Kohlekommission: Die hat sich auf erste Eckpunkte geeinigt: Danach soll der Kohleausstieg in drei Phasen (bis 2022, bis 2030, bis zum noch strittigen Enddatum) erfolgen –. und zwar nach dem Vorbild Atomausstieg im Konsens mit den Energiekonzernen und gegen Entschädigungen: „Um ein rechtssicheres Vorgehen zu gewährleisten, empfiehlt die Kommission bis 2022 Stilllegungen, die im Einvernehmen mit den jeweiligen Kraftwerksbetreibern erfolgen“, heißt es in einem ersten Entwurf der Kommission, der unserer Redaktion vorliegt.

Zudem soll es keine Kündigungen geben: „Betriebsbedingte Kündigungen sollen ausgeschlossen werden, Beschäftigten keine unbilligen sozialen und wirtschaftlichen Nachteile entstehen sowie den Beschäftigten berufliche Perspektiven eröffnet werden“, heißt es in dem Entwurf weiter.

Streit gibt es noch über den genauen Umfang der Stilllegungen in den einzelnen Phasen, das Enddatum und über einen Umsiedlungsstopp. So steht auf Wunsch der Umweltverbände ein Satz im Entwurf, den die Wirtschaftsvertreter ablehnen: „Stilllegungen sollen möglichst dazu führen, dass weitere Devastierungen der bewohnten Ortschaften und des Hambacher Waldes vermieden werden.“ Darf der RWE-Konzern für Hambach und Garzweiler keine Ortschaften mehr umsiedeln, bedeutet das den Stopp der Tagebaue. Ähnliches gilt in der Lausitz.

Zugleich macht die Kommission klar, dass sie Unipers modernes Kohlekraftwerke Datteln nicht ans Netz gehen lassen will. Denn sie stellt in dem Entwurf Entschädigungen nicht nur für Kraftwerke in Aussicht, die schon im Betrieb sind, sondern auch für Kraftwerke, die noch im Bau sind - und das ist allein Datteln. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat laut Branchenkennern Uniper bereits Entschädigungen gegen Einmottung angeboten, was er öffentlich aber bestreiten ließ. Nun steht der Plan im Entwurf der Kommission. Der Charme aus Sicht der Politik: In Datteln geht es um deutlich weniger Arbeitsplätze als in der Braunkohle.

Weiterhin sieht die Kommission vor, dass auch die Sektoren Verkehr und Wärme ihren Beitrag zur Einsparung des klimaschädlichen Kohlendioxids leisten müssen. Wie das genau geschehen soll, ist aber noch offen. Eine Möglichkeit wäre es laut Kommission, Preise auf den Kohlendioxid-Ausstoß auch für diese Sektoren aufzurufen. Bisher muss nur die Stromwirtschaft im Rahmen des europäischen Emissionshandels Verschmutzungszertifikate für den Ausstoß an Kohlendioxid kaufen.

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