Urteil Gericht verbietet Telekom-Fusion

Darmstadt (rpo). Niederlage für die Deutsche Telekom: Das Darmstädter Landgericht hat die geplante Fusion mit der Konzerntochter T-Online im Eilverfahren abgelehnt. Wird das Urteil rechtskräftig, würde über die Zulässigkeit der Fusion erst im so genannten Hauptsacheverfahren entschieden. In diesem Fall droht eine jahrelange Hängepartie.

Sollte der Beschluss rechtskräftig werden, würde über die Zulässigkeit der Fusion erst im Hauptsacheverfahren entschieden, das voraussichtlich im kommenden Jahr in Darmstadt beginnen wird. T-Online-Chef Rainer Beaujean schlug dem Aufsichtsrat des Internetdienstleisters eine sofortige Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss vor. Das Darmstädter Gericht habe die wirtschaftlichen Vorteile einer Fusion nur unzureichend berücksichtigt. Der Synergieeffekt liege bei mindestens einer Milliarde Euro pro Jahr.

Die Vorsitzende Richterin Ursula Emmenthal sagte in der Begründung, die Voraussetzungen für eine vorgezogene Eintragung lägen nicht vor. Die Klagen und Rügen gegen die Verschmelzung seien weder ausnahmslos unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Vor allem der Vorwurf, T-Online habe gegen die Informations- und Treuepflicht gegenüber seinen Aktionären verstoßen, sei von erheblichem Gewicht.

Ein überwiegendes Interesse am Zusammenschluss von Deutscher Telekom und T-Online habe die Kammer nicht feststellen können, sagte Emmenthal, zumal eine vorgezogene Eintragung ins Handelsregister nicht mehr rückgängig gemacht werden könne: "Ein solches Ergebnis erscheint im Hinblick auf die Bedeutung der Sache als nicht gerechtfertigt."

Aktionärsschützer begrüßten die Entscheidung. "Das ist ein enormer Sieg auf ganzer Linie", sagte der Anwalt der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW), Peter Dreier. Die Entscheidung bedeute eine "Stärkung der Aktionärsrechte in Deutschland". SdK-Anwalt Harald Rotter sagte, auch wenn der Beschluss keine Vorentscheidung für das Hauptsacheverfahren sei, habe das Gericht doch festgestellt, dass die Vorwürfe der Fusionskritiker nicht unbegründet seien.

T-Online warnt vor erheblichen Nachteilen

Die Hauptversammlung der T-Online AG hatte am 29. April 2004 mit einer Mehrheit von 99,46 Prozent der Verschmelzung mit der Deutschen Telekom zugestimmt. Bei der Fusion sollen die Anteilseigner für je 25 T-Online-Aktien 13 T-Aktien erhalten und damit wertmäßig nur einen Bruchteil jener 27 Euro, die beim Börsengang vor fünf Jahren je Aktie gezahlt wurden.

Die Vertreter des Internetdienstleisters hatten vor Gericht gewarnt, sollte es zu keiner raschen Fusion kommen, müsse T-Online mit gravierenden Nachteilen rechnen. Das Unternehmen stehe in einem immer härteren Wettbewerb und könne sich gegen Wettbewerber nur behaupten, wenn T-Online gemeinsam mit der Telekom auftrete.

Vertreter der SdK kritisieren dagegen, aus einer Fusion ziehe nur die Deutsche Telekom Nutzen, nicht aber T-Online. Die Telekom habe ihre Internettochter von Anfang an gebremst. So seien die beim Börsengang von T-Online eingenommenen mehr als vier Milliarden Euro nicht in die Entwicklung des Internetgeschäfts investiert, sondern weitgehend als Darlehen an die Telekom weiter gereicht worden.

(ap)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort