Düsseldorf Niederlage für Sparkasse Düsseldorf

Düsseldorf · Der Abschluss für 2014 ist rechtswidrig. Ein Erfolg für den Oberbürgermeister.

Im Streit mit Oberbürgermeister Thomas Geisel um die Gewinnverwendung hat die Stadtsparkasse Düsseldorf eine Niederlage erlitten. Das Finanzministerium als NRW-Aufsichtsbehörde hat den Jahresabschluss der Sparkasse für 2014 als rechtswidrig eingestuft, weil die Interessen der Stadt als Träger nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Das Institut hatte ohne Zustimmung des Verwaltungsrats fast den gesamten Gewinn von 104 Millionen Euro in die Rücklagen gepumpt. Dagegen hatte sich Geisel als Stadt-Vertreter gewehrt.

Die Entscheidung kann Folgen haben. Kommunen, die es bisher nicht getan haben, könnten künftig über den Verwaltungsrat stärker Einfluss auf die Gewinnverwendung zu nehmen versuchen. Aber: Die Aufsicht sagt nichts darüber, in welcher Höhe respektive welchen Anteil des Gewinns eine Sparkasse ausschütten muss. Sie kann nur darüber befinden, ob der Beschluss des Vorstands rechtlich okay ist.

Der Verwaltungsrat muss sich nun erneut mit dem Abschluss 2014 befassen. Die Sparkasse kann klagen, hat darüber aber noch nicht entschieden. Oberbürgermeister Geisel erklärte, durch den Bescheid der Aufsicht würden Rechte und Verantwortung von Verwaltungsrat und Träger gestärkt. Er hoffe, dass der Vorstand zügig die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 "in einer Weise aufstellt, die die Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte von Verwaltungsrat und Träger respektiert".

(RP)
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