Berlin Honorar-Erhöhung macht Zahnersatz teurer

Berlin · Rechnungen vom Zahnarzt für gesetzlich Versicherte, die für bestimmte Leistungen zuzahlen müssen, und auch für Privatversicherte werden künftig rund sechs Prozent höher ausfallen. Dies geht aus dem Gesetzentwurf für eine Neuregelung der Gebührenordnung für Zahnärzte hervor, der unserer Zeitung vorliegt.

Dies sei eine "moderate Erhöhung", hieß es gestern aus dem Gesundheitsministerium. Die Zahnärzte hatten ursprünglich Honorarsteigerungen in zweistelliger Größe, teilweise bis zu 69 Prozent gefordert. Die Gebührenordnung für die 66 000 Zahnärzte in Deutschland ist seit 1988 nicht mehr reformiert worden. In die Gebührenordnung wurden auch neue Posten aufgenommen, die es vor mehr als 20 Jahren noch nicht gab. Wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, soll die Honorarsteigerung am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Die neuen Gebühren werden sich auf die einzelnen Behandlungen beim Zahnarzt unterschiedlich auswirken. So werden für gesetzlich Versicherte die Zuzahlungen für Zahnersatz steigen, während die Eigenbeteiligung für bestimmte Zahnfüllungen sinken soll.

Insgesamt sollen die Zahnärzte eine Honorarsteigerung von 345 Millionen Euro pro Jahr erhalten. Davon werden gesetzlich Versicherte rund 162 Millionen Euro über Zuzahlungen tragen müssen. Die privaten Krankenversicherungen werden um zusätzlich 113 Millionen Euro belastet. Die übrige Summe verteilt sich wegen der Beihilfe für Beamte auf die öffentlichen Haushalte.

Versicherte, die beim Zahnarzt aus eigener Tasche Zuzahlungen leisten müssen, können vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag fordern. Dem Gesetzentwurf zufolge sind die Dentisten aber erst ab einer Summe von 500 Euro dazu verpflichtet, diesen vorzulegen.

Die Zahnärzte kritisierten die geplante Gebührenerhöhung von sechs Prozent mit Blick auf den medizinischen Fortschritt als "desaströs". Der Chef der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Jürgen Fedderwitz nannte es "inakzeptabel", dass der Entwurf die "Kostenentwicklung der letzten 20 Jahre ignoriert".

Hochzufrieden sind die Dentisten hingegen mit der Entscheidung des Gesundheitsministeriums, keine Öffnungsklausel in der Gebührenordnung zuzulassen. Sie hätte dazu geführt, dass die privaten Versicherungen Verträge mit Zahnärzten hätten abschließen können und auf diesem Weg auch die Preise für die Behandlung hätten senken können.

(RP)
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