Mini-Reform in der Fischereipolitik EU einigt sich auf besseren Schutz für Fische

Luxemburg · Trotz mehr als 18-stündiger Verhandlungen über eine Fischereireform haben sich die EU-Agrarminister nur auf einen Minimalkompromiss einigen können. Die Gespräche endeten am Mittwochmorgen ohne ein verbindliches Rückwurfverbot, wie es die Europäische Kommission angestrebt hatte.

Die Zerstörung der Meere
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Zudem verständigten sich die Mitgliedstaaten zwar prinzipiell auf die Festlegung mehrjähriger Höchstfangmengen. Diese sollen aber erst gelten, sobald verlässliche Daten über die Fischbestände vorliegen, ohne dass ein Datum dafür absehbar wäre. Umweltschützer hatten sich - ebenso wie Brüssel - weit mehr erhofft.

Die EU-Kommission wollte festlegen, dass unerwünschter Beifang anders als bislang grundsätzlich mit an Land genommen werden muss.
Die Mitgliedstaaten konnten sich aber bloß zu einer schrittweisen Einführung durchringen. Außerdem wollte Brüssel bis 2015 einen "höchstmöglichen Dauerertrag" durchsetzen - also eine optimale Menge, bis zu der Fische unbegrenzt gefangen werden können, ohne dass der Bestand Schaden nimmt. Hier schoben die Regierungen die Formulierung "soweit möglich" ein, sodass die langfristigen Bewirtschaftungspläne nun spätestens ab 2020 greifen sollen.

Drei Viertel der Bestände in Europa überfischt

Den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission hatten Umweltverbände und Wissenschaftler im vergangenen Jahr als längst überfälligen "großen Wurf" begrüßt. Die langfristigen Managementpläne sollten nach wissenschaftlichen Kriterien festlegen, wie viel Fisch gefangen werden darf. Bislang schacherten die Agrarminister diese Fangmengen jedes Jahr aufs neue untereinander aus - und überschritten regelmäßig die Höchstmengen, die Meeresforscher für gerade noch vertretbar hielten. Die Folge: Fast drei Viertel aller Bestände in Europa sind überfischt, weltweit sind es nur 25 Prozent.

Zudem werfen Fischer derzeit Schätzungen zufolge fast ein Viertel ihres Fangs wieder zurück ins Meer, um Quoten einzuhalten oder weil die Fische keinen Handelswert haben. Die meisten Tiere sind dann allerdings schon tot. Diese Ressourcenverschwendung wollte die EU-Kommission durch ein Anlandegebot verhindern und die nationalen Regierungen zur Einführung handelbarer Fangquoten zwingen. Fischer hätten dann untereinander Lizenzen verkaufen und tauschen dürfen, mit denen sie zu viel gefangene Fische noch auf den Markt bringen können. Die Mitgliedstaaten wollen dieses System nun lediglich "auf freiwilliger Basis" einführen.

(dapd)
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