Düsseldorf Airlines dürfen Flüge überbuchen

Düsseldorf · Doch Passagiere haben Rechte. United Airlines hatte einen Passagier gewaltsam aus der Kabine entfernen lassen.

Die Fluggesellschaft United Airlines hat einen Passagier gewaltsam aus der Kabine entfernen lassen, weil das Flugzeug überbucht war. Zwei Sicherheitskräfte zerrten den Mann von seinem Sitz und schafften ihn aus der Maschine. Diese Bilder, Handyaufnahmen anderer Passagiere, kursieren derzeit im Internet. Vergeblich hatte die Airline zuvor Passagiere aufgefordert, freiwillig und gegen Entschädigung einen späteren Flug zu nehmen. Auch deutsche Fluggesellschaften überbuchen regelmäßig Flüge - aber ist das erlaubt?

"Überbuchungen werden vorgenommen, weil erfahrungsgemäß nicht alle Passagiere erscheinen", sagt Carola Scheffer vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). "Diese sogenannten No-Shows auszugleichen, macht sowohl ökologisch als auch ökonomisch Sinn." Zu welchem Prozentsatz eine Maschine überbucht werden kann, berechnen spezielle Programme. Dafür werden Erfahrung, Flugroute und Zeitpunkt des Fluges berücksichtigt. "In Zeiten, in denen extrem viel geflogen wird, werden die Flieger zum Beispiel nicht überbucht", sagt Anja Lindenstein, Sprecherin der Lufthansa. "Etwa zu Ferienbeginn oder wenn in einer Stadt ein großer Kongress oder eine Messe stattfindet."

Trotzdem: Immer wieder kommt es auch in Deutschland vor, dass die Berechnungen nicht ganz stimmen und ein Flieger zu voll ist. "In so einem Fall wird erst mal gefragt, ob Passagiere gegen eine Entschädigung freiwillig bereit sind, einen späteren Flug zu nehmen", sagt Scheffer. Die Entschädigung beträgt je nach Strecke zwischen 250 und 600 Euro. "Finden sich keine Freiwilligen, wird auf die Check-in-Zeit geachtet und darauf, welche Passagiere am leichtesten umgebucht werden können." Wer sehr spät eincheckt oder keinen allzu exotischen Anschlussflug hat, kann auf einen anderen Flug umgebucht werden. "Passagiere, die einen Anschlussflug haben, der nur einmal die Woche geht, haben Vorrang. Geht er aber alle paar Stunden, kann man sie auch auf einen späteren Flug verlegen", sagt Scheffer.

Einen Anspruch auf die Beförderung haben Passagiere jedoch in jedem Fall, aber nicht zwingend im ursprünglich gebuchten Flieger. "Welche Entschädigungen ihnen zustehen, regelt die Fluggastrechte-Verordnung", so die BDL-Expertin.

(ham)
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