Frankfurt/M. Gericht: Lehrer muss mit 65 nicht in Ruhestand

Frankfurt/M. · Das Land Hessen muss einen Lehrer weiter beschäftigen, der nicht in den Ruhestand gehen will. Es dürfe niemand wegen seines Lebensalters diskriminiert werden, teilte das Verwaltungsgericht in Frankfurt zur Begründung seines Beschlusses mit.

Beamte gehen laut Gesetz im Alter von 65 Jahren in den Ruhestand. Nach Ansicht der Richter ist das im Prinzip rechtens, wenn damit Ziele wie etwa eine ausgewogene Altersstruktur erreicht werden sollen. Hessen als Arbeitgeber habe dies im konkreten Fall aber nicht bewiesen. (Az.: 9 L 2184/13.F)

(dpa)
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