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EU-Justizkommissarin zur Datenschutzreform Viviane Reding will keine Schlupflöcher dulden

Brüssel · Kommissions-Vizepräsidentin Viviane Reding sagt Daten-Sammlern wie Facebook den Kampf an: Private Informationen wie Einträge in soziale Netzwerke sollen künftig auf Kundenwunsch vollständig gelöscht werden, sonst drohen Millionen-Strafen.

 Im Interview mit unserer Redaktion spricht sich Viviane Reding für einen verschärften Datenschutz aus.

Im Interview mit unserer Redaktion spricht sich Viviane Reding für einen verschärften Datenschutz aus.

Foto: AFP, AFP

Die Internet-Riesen laufen Sturm gegen die Verschärfung des Datenschutzes, versuchen über das EU-Parlament Redings Pläne aufzuweichen.

Parlamentarier sollen Wünsche der Industrie 1:1 übernommen haben. Haben Lobbyisten zu viel Macht?

Reding Genauso wie die EU-Kommission allen Versuchen einseitiger Einflussnahmen widerstanden hat, bin ich sicher, dass auch das Europaparlament am Ende seine Entscheidung im Interesse der Bürger treffen wird.

Also keine Schlupflöcher für die US-Internet-Riesen Google, Facebook und Co.?

Reding Nein. Wir müssen sicherstellen, dass auch dann EU-Recht gilt, wenn die Anbieter ihren Firmensitz außerhalb der EU haben oder die Daten irgendwo in der Welt in der "Cloud" gespeichert sind. Es gilt: Alle Anbieter, die in Europa Geschäfte machen wollen, müssen sich an die EU-Datenschutzregeln halten.

Welche neuen Rechte haben Verbraucher?

Reding Die Verbraucher bekommen die Hoheit über ihre persönlichen Daten. Kein Unternehmen darf darüber verfügen, sie verbreiten oder Profile über Nutzer anlegen, ohne dass der Kunde dem zugestimmt hat. Internetnutzer sollen ihre Profile zudem problemlos von einem sozialen Netzwerk oder E-Mail-Anbieter zu einem anderen mitnehmen können. Grundeinstellungen müssen automatisch hohen Datenschutz sicherstellen, sofern der Kunde nicht aktiv einen freizügigeren Umgang mit seinen Angaben wählt.

Was ist mit unliebsam gewordenen Bildern und Einträgen auf Facebook?

Reding Sie müssen gelöscht werden, wenn derjenige, der diese online gestellt hat, dies wünscht. Er hat das Recht auf Löschung personenbezogener Daten, wenn diese nicht länger für rechtmäßige Zwecke benötigt werden — wie dies bei der Schufa oder dem Finanzamt der Fall ist.

Was passiert, wenn das Löschen nicht klappt?

Reding Dann gibt es künftig einen einzigen Ansprechpartner. Ein Verbraucher aus Nordrhein-Westfalen etwa wendet sich an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW. Der klärt das Problem dann mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Gelingt das nicht, kann der Nutzer vor einem nationalen Gericht klagen.

Wie teuer können Verstöße für die Unternehmen werden?

Reding Das wird von dem jeweiligen Verstoß abhängen. Heute weichen die Regelungen und die Sanktionen in den EU-Ländern stark voneinander ab. Die Datenschutzverordnung wird das ändern: Bei schwerwiegenden Verstößen sollen Geldbußen von bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich sein. Das hätte Biss.

(ing)
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