Schutz vor schlechten Arbeitsbedingungen Von der Leyen will Leiharbeit gesetzlich regeln

Berlin (RPO). Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen will mit einem neuen Gesetz dem Missbrauch von Leiharbeit einen Riegel vorschieben. Die geplante Regelung solle verhindern, dass die sogenannte Arbeitnehmerüberlassung der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen Türen öffne. Vorgesehen sind demnach weitreichende Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Ursula von der Leyen - EU-Kommissionschefin und siebenfache Mutter
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Foto: AP/Efrem Lukatsky

Das Arbeitsministerium sieht vor, dass Betriebe ihre Mitarbeiter zwar auch künftig entlassen und sie "in zeitlichem Zusammenhang" wieder als Leiharbeitnehmer im eigenen Unternehmen einsetzen können, allerdings nur bei gleicher Bezahlung. So eine Ministeriumssprecherin am Freitag in Berlin.

Diese Leiharbeiter müssten mit ihren Kollegen gleichgestellt werden, "ohne dass hiervon eine Abweichung durch Anwendung eines Tarifvertrags möglich ist", zitierte die Zeitung den entsprechenden Gesetzentwurf. Würden die Vorgaben vorsätzlich oder fahrlässig missachtet, drohe ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro.

Streit in der Koalition

In der schwarz-gelben Koalition gab in der Vergangenheit immer wieder Streit über den Umgang mit der Zeitarbeitsbranche. Während von der Leyen für den Wirtschaftszweig Mindestlöhne anstrebte, lehnte die FDP das ab. Das Arbeitsministerium betonte am Freitag, es stehe für eine Aufnahme der Mindeststandards ins Arbeitnehmerentsendegesetz bereit, sofern sich die Tarifpartner einigen könnten.

Ab 1. Mai kommenden Jahres gilt die volle Freizügigkeit für alle Arbeitnehmer aus der EU. Polnische oder tschechische Firmen könnten dann auch Leiharbeiter nach Deutschland schicken und die übliche Bezahlung weit unterbieten.

(apd)
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