Blockade eines Neonazi-Aufmarsches Verfahren gegen Thierse soll eingestellt werden

Berlin (RPO). Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) musswegen der Blockade eines Neonazi-Aufmarsches am 1. Mai in Berlinvoraussichtlich keine juristischen Folgen fürchten. Der Sprecher derBerliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, sagte am Donnerstag,seine Behörde beabsichtige, das Verfahren gegen Thierse und weiterePolitiker wegen geringer Schuld einzustellen. Allerdings bedürfe eshierfür noch einer gerichtlichen Zustimmung.

Wolfgang Thierse demonstriert gegen Nazis
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Neben Thierse hatten sich unter anderem der BundestagsabgeordneteWolfgang Wieland (Grüne), der Integrationsbeauftragte des Senats,Günter Piening, und der Pankower Bezirksbürgermeister Matthias Köhne(SPD) am 1. Mai in Prenzlauer Berg an einer Sitzblockade gegen einenAufzug von rund 700 Rechtsextremisten beteiligt. Nach einerAufforderung der Polizei räumte Thierse freiwillig die Straße.Funktionäre von Polizeigewerkschaften hatten ihm Rechtsbruchvorgeworfen und seinen Rücktritt gefordert.

Steltner sagte, maßgeblich für die beabsichtigte Einstellung sei,dass die Blockade nur von kurzer Dauer war. Die Abgeordneten hättensich auf polizeiliche Aufforderung entfernt. Eine Strafverfolgung derAbgeordneten sei zudem nur aufgrund ihres Bekanntheitsgrades möglichgewesen, weil die Personalien der übrigen Gegendemonstranten nichtfestgestellt worden seien.

Die Strafverfolgungsbehörde hatte einen Anfangsverdacht wegenVerstoßes gegen das Versammlungsgesetz gegen die Politikerfestgestellt. Dem Verfahren liege der Vorwurf zugrunde, dass dieAbgeordneten den angemeldeten Demonstrationszug durch einedreizehnminütige Sitzblockade nach dem Versammlungsgesetz "grobgestört" hätten, sagte Steltner. Ein Anfangsverdacht wegen Nötigunglag den Angaben zufolge nicht vor, da eine passive Sitzblockade nachständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht alsGewalt zu bewerten sei.

(DDP/nbe)
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