Ehegattensplitting auf dem Prüfstand Koalition will beim Elterngeld deutlich sparen

Berlin (RP). Zweieinhalb Wochen vor der Sparklausur erhöht Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) den Druck auf die Regierungsressorts. Sein für Haushalt zuständiger Staatssekretär Werner Gatzer hat den Ministerien nun vorläufige Obergrenzen für die Einzeletats diktiert.

Die Eckpunkte des Bundeshaushalts 2010
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Foto: ddp

In dem Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt, heißt es: "Um die notwendigen Konsolidierungsbeträge tatsächlich gewährleisten zu können, erwarte ich von Ihren Häusern zunächst Einsparungen in Höhe von bis zu drei Milliarden Euro." Dies sei nur "ein erster, kleiner Schritt".

Bisher liegen die Anmeldungen der einzelnen Etats rund neun Milliarden Euro über den bisherigen Haushaltsplanungen. Nach Informationen unserer Redaktion will Schäuble im Etat 2011 zwischen 15 und 20 Milliarden Euro einsparen. Besonders stark betroffen sind angeblich das Verteidigungsministerium, das Verkehrsministerium und das Familienministerium.

Vor allem die direkten finanziellen Leistungen für Familien rücken in den Blickpunkt der Haushalts-Experten. Während der Ausbau der Kinderbetreuung nicht angetastet werden soll, wird es voraussichtlich Kürzungen beim Elterngeld geben. Geplant sei, mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr einzusparen, hieß es aus Ministeriumskreisen.

Im Gespräch ist, die Obergrenze von derzeit 1800 Euro auf 1200 oder 1300 Euro abzusenken. Diskutiert wird auch, dass künftig nur noch ein geringerer Teil vom bisherigen Erwerbseinkommen erstattet wird. Bislang bekommen die jungen Eltern bis zu 14 Monate lang 67 Prozent ihres bisherigen Nettoeinkommens gezahlt. Der Anteil soll auf unter 60 Prozent sinken.

Ebenfalls im Visier ist das Ehegattensplitting, bisher eine "heilige Kuh" der Union. Steuerexperten schlagen nun vor, die Splitting-Möglichkeit zu begrenzen. Der maximale Splittingvorteil liegt derzeit bei rund 15.600 Euro jährlich. Das Ehegattensplitting erlaubt, dass das Einkommen bei der Berechnung der Steuerschuld zu gleichen Teilen auf die Eheleute verteilt wird.

Dadurch sinken der Steuersatz und die Höhe der Steuerschuld. Von dieser Regelung profitieren traditionell Ehepaare, bei denen nur ein Partner erwerbstätig ist. Je höher das Einkommen, desto höher der Splitting-Effekt.

Nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes müsste ein Alleinverdiener-Paar mit einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro jährlich 6056 Euro mehr an Steuern zahlen, wenn das Ehegattensplitting komplett wegfiele.

(RP)
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