Elektronische Patientenakte Minister Spahn will unwilligen Ärzten das Honorar kürzen

Berlin · Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will niedergelassenen Ärzten das Honorar kürzen, wenn sie sich nicht an der elektronischen Patientenakte beteiligen, die ab 2021 für alle gesetzlich Versicherten eingeführt werden soll. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf vor.

 Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor seinem Berliner Ministerium.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor seinem Berliner Ministerium.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Das Honorar der innovationsunfreundlichen Ärzte soll ab März 2020 um 2,5 Prozent verringert werden können, heißt es in einem Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Gesundheitswesens, den Spahn am Dienstag in die Abstimmung mit den anderen Ministerien gegeben hat. Er soll zum Jahresbeginn 2020 in Kraft treten.

Der Entwurf sieht auch vor, dass sich Patienten von ihrem Arzt künftig Gesundheits-Apps auf dem Smartphone wie Arzneimittel verschreiben lassen können. Die Krankenkassen sollen diese Apps finanzieren, die von einem Bundesamt vor der Zulassung überprüft werden. Solche Apps existieren bereits für Diabetiker, die mit ihrer Hilfe ihren Blutzuckerspiegel besser unter Kontrolle bringen können. Patienten sollen künftig auch telemedizinische Angebote wie etwa Videosprechstunden nutzen.

Spahn rief die Akteure des Gesundheitswesens auf, den digitalen Wandel mitzugestalten und offen für Veränderungen zu sein. „Der Patient von morgen wird immer noch einen Arzt brauchen. Aber er wird keinen Arzt mehr ernstnehmen, der nur noch über Karteikarten arbeitet.“ Nach jahrelangem Gezerre um zusätzliche Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte will der Bund bei der Digitalisierung vorankommen. Dazu gehört, allen Versicherten bis spätestens 2021 elektronische Patientenakten anzubieten, auf denen persönliche Daten gespeichert werden – auch fürs Smartphone.

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